Zwischen

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[Name und Adresse],

diese vertreten durch

..............................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –

und

..............................................

[Name und Adresse des Betriebsrats],

dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

..............................................

[Name]

– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –

wird folgende Betriebsvereinbarung zur Spende von Urlaubstagen und Arbeitszeitguthaben getroffen:

Präambel

Mit dieser Betriebsvereinbarung treffen die Betriebsparteien Regelungen, durch die Mitarbeiter zur Ausübung eines Ehrenamts oder zur Betreuung oder Pflege naher Angehöriger von anderen Mitarbeitern Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben als Spende erhalten können, um diese Aufgabe im Rahmen einer bezahlten Freistellung ausüben zu können.[1]

Diese Betriebsvereinbarung soll eine reibungslose Übertragung von Urlaubstagen und Arbeitszeitguthaben gewährleisten und für die Arbeitnehmer des Betriebs und für das Unternehmen Rechtssicherheit bei der Abwicklung dieser gespendeten Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben bieten.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb [...] tätigen Mitarbeiter.[2]

    VARIANTEzur Beschränkung auf einzelne Bereiche

    Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für die Abteilungen [...].

  2. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.

    VARIANTEzur Beschränkung auf einzelne Berufsgruppen

    Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für die Mitarbeiter der Verwaltung.[3]

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. Urlaub im Sinne dieser Betriebsvereinbarung meint ausschließlich den arbeitsvertraglichen Erholungsurlaub, der über den gesetzlichen Erholungsurlaub hinaus aufgrund individueller vertraglicher Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung besteht.
  2. Urlaub im Sinne dieser Betriebsvereinbarung meint nicht den Zusatzurlaub für Menschen mit Schwerbehinderung nach § 208 SGB IX.
  3. Nicht erfasst sind alle Formen von Bildungsurlaub (nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder und evtl. tariflichen Regelungen), Arbeitszeitreduktion, gleich ob vergütet oder unvergütet, einschließlich aller temporären Vereinbarungen nach § 9a TzBfG, Freistellung aufgrund anderer Gesetze (z.B. PflegeZG, FPfZG, BEEG u.a.), Sonderurlaub oder vergleichbare tarifliche Gewährungen, die an ein besonderes Freistellungsbedürfnis anknüpfen.[4]
  4. Arbeitszeitguthaben umfasst das Arbeitszeitvolumen, das auf dem Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers erfasst wird. Es handelt sich hierbei um die positive Differenz zwischen der tatsächlichen Arbeitszeit und der regelmäßig innerhalb einer Kalenderwoche geschuldeten Arbeitszeit (Plusstunden) auf einem Gleitzeit- oder Flexikonto. Hierzu wird auf die Betriebsvereinbarung zur Führung von Arbeitszeitkonten verwiesen.

    VARIANTE

    Arbeitszeitguthaben umfasst das Wertguthaben, das auf dem Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters erfasst wird. Hierzu wird auf die Betriebsvereinbarung zur Führung von Arbeitszeitkonten verwiesen.

  5. Spendender ist derjenige Mitarbeiter, der zugunsten eines anderen Mitarbeiters Urlaubstage spendet.
  6. Begünstigter ist derjenige Mitarbeiter, zugunsten dessen Urlaubstage gespendet wurden.
  7. Nahe Angehörige im Sinne dieser Betriebsvereinbarung sind

    1. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,
    2. Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,
    3. Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners oder des Partners aus der verfestigten Lebensgemeinschaft, Schwiegerkinder und Enkelkinder
  8. Ehrenämter im Sinne dieser Tätigkeit sind freiwillige Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens, bei dem im Sinne des Gemeinwohls unentgeltliche Arbeit geleistet wird. Hierzu zählen insbesondere

    • Freiwilligenarbeit im Katastrophenfall,
    • Freiwilligendienste an der Gemeinschaft.

    VARIANTE

    Der Erhalt von Urlaubsspenden ist für die Ausübung eines Ehrenamts bei einer in Anlage x genannten Organisation möglich.

§ 3 Zweck der Urlaubs- und Arbeitszeitguthabenspende

Zweck der Urlaubsspende ist es, dass Urlaubstage, auf die ein Mitarbeiter verzichtet, auf Wunsch des Mitarbeiters auf einen anderen Mitarbeiter im Betrieb als zusätzlicher bezahlter Urlaubsanspruch übertragen werden.

VARIANTE[5]

Zweck der Spende von Arbeitszeitguthaben ist es, dass Arbeitszeitguthaben, auf das ein Mitarbeiter verzichtet, auf Wunsch des Mitarbeiters auf das Arbeitszeitkonto eines anderen Mitarbeiters im Betrieb übertragen wird.

§ 4 Verfahren zur Urlaubs- und Arbeitszeitguthabenspende

  1. Möchte ein Mitarbeiter Urlaubstage oder Arbeitszeitguthaben spenden, so teilt er dies mittels der Anlage 1 – Urlaubsspende dem Arbeitgeber mit.
  2. Die Spende der Urlaubstage oder Arbeitszeitguthaben erfolgt gegenüber dem Begünstigten freiw...

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