Zwischen
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[Name und Adresse],
diese vertreten durch
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[Name des Vertretungsberechtigten]
– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –
und
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[Name und Adresse des Betriebsrats],
dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden
..............................................
[Name]
– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –
wird folgende Betriebsvereinbarung zur Spende von Urlaubstagen und Arbeitszeitguthaben getroffen:
Präambel
Mit dieser Betriebsvereinbarung treffen die Betriebsparteien Regelungen, durch die Mitarbeiter zur Ausübung eines Ehrenamts oder zur Betreuung oder Pflege naher Angehöriger von anderen Mitarbeitern Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben als Spende erhalten können, um diese Aufgabe im Rahmen einer bezahlten Freistellung ausüben zu können.
Diese Betriebsvereinbarung soll eine reibungslose Übertragung von Urlaubstagen und Arbeitszeitguthaben gewährleisten und für die Arbeitnehmer des Betriebs und für das Unternehmen Rechtssicherheit bei der Abwicklung dieser gespendeten Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben bieten.
§ 1 Geltungsbereich
Alternativ
Variante 1: Geltung für alle Mitarbeiter
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb [...] tätigen Mitarbeiter.
Alternativ
Variante 2: Geltung für einzelne Bereiche
Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für die Abteilungen [...].
Alternativ
Variante 3: Geltung für einzelne Personengruppen
Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für die Mitarbeiter der Verwaltung.
2. |
Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. |
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Urlaub im Sinne dieser Betriebsvereinbarung meint ausschließlich den arbeitsvertraglichen Erholungsurlaub, der über den gesetzlichen Erholungsurlaub hinaus aufgrund individueller vertraglicher Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung besteht.
- Urlaub im Sinne dieser Betriebsvereinbarung meint nicht den Zusatzurlaub für Menschen mit Schwerbehinderung nach § 208 SGB IX.
- Nicht erfasst sind alle Formen von Bildungsurlaub (nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder und evtl. tariflichen Regelungen), Arbeitszeitreduktion, gleich ob vergütet oder unvergütet, einschließlich aller temporären Vereinbarungen nach § 9a TzBfG, Freistellung aufgrund anderer Gesetze (z.B. PflegeZG, FPfZG, BEEG u.a.), Sonderurlaub oder vergleichbare tarifliche Gewährungen, die an ein besonderes Freistellungsbedürfnis anknüpfen.
Alternativ
Variante 1: Arbeitszeitvolumen
Arbeitszeitguthaben umfasst das Arbeitszeitvolumen, das auf dem Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers erfasst wird. Es handelt sich hierbei um die positive Differenz zwischen der tatsächlichen Arbeitszeit und der regelmäßig innerhalb einer Kalenderwoche geschuldeten Arbeitszeit (Plusstunden) auf einem Gleitzeit- oder Flexikonto. Hierzu wird auf die Betriebsvereinbarung zur Führung von Arbeitszeitkonten verwiesen.
Alternativ
Variante 2: Wertguthaben
Arbeitszeitguthaben umfasst das Wertguthaben, das auf dem Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters erfasst wird. Hierzu wird auf die Betriebsvereinbarung zur Führung von Arbeitszeitkonten verwiesen.
5. |
Spendender ist derjenige Mitarbeiter, der zugunsten eines anderen Mitarbeiters Urlaubstage spendet. |
6. |
Begünstigter ist derjenige Mitarbeiter, zugunsten dessen Urlaubstage gespendet wurden. |
7. |
Nahe Angehörige im Sinne dieser Betriebsvereinbarung sind
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,
- Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners oder des Partners aus der verfestigten Lebensgemeinschaft, Schwiegerkinder und Enkelkinder
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8. |
Ehrenämter im Sinne dieser Tätigkeit sind freiwillige Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens, bei dem im Sinne des Gemeinwohls unentgeltliche Arbeit geleistet wird. Hierzu zählen insbesondere
- Freiwilligenarbeit im Katastrophenfall,
- Freiwilligendienste an der Gemeinschaft.
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Alternativ
9. |
Optional: Urlaubsspenden für die Ausübung eines EhrenamtsDer Erhalt von Urlaubsspenden ist für die Ausübung eines Ehrenamts bei einer in Anlage x genannten Organisation möglich. |
§ 3 Zweck der Urlaubs- und Arbeitszeitguthabenspende
Alternativ
Variante 1: Zweck der Urlaubsspende
Zweck der Urlaubsspende ist es, dass Urlaubstage, auf die ein Mitarbeiter verzichtet, auf Wunsch des Mitarbeiters auf einen anderen Mitarbeiter im Betrieb als zusätzlicher bezahlter Urlaubsanspruch übertragen werden.
Alternativ
Variante 2: Zweck der Arbeitszeitguthabenspende
Zweck der Spende von Arbeitszeitguthaben ist es, dass Arbeitszeitguthaben, auf das ein Mitarbeiter verzichtet, auf Wunsch des Mitarbeiters auf das Arbeitszeitkonto eines anderen Mitarbeiters im Betrieb übert...