Die Qualifikation als verbundenes Unternehmen führt nicht unmittelbar zu weitergehenden Rechtsfolgen. Es ist nach dem Recht eines jeden Tätigkeitsstaats zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einbeziehung in eine mögliche Pflicht zur Verrechnungspreisdokumentation oder eine Einkünftekorrektur gegeben sind. Außerdem ist zu beachten, dass die jeweiligen nationalen Vorschriften teilweise abweichende Regelungen zur Abgrenzung dieses Kriteriums vorsehen. Daher ist im jeweiligen Fall eine Prüfung des einschlägigen Rechts erforderlich.

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