FinMin Berlin, Erlaß v. 11.5.2007, III A - S 2347 - 1/2007
Bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer ist nach § 19a Abs. 2 Satz 1 EStG als Wert der Vermögensbeteiligung der gemeine Wert anzusetzen. Nach R 77 Abs. 11 Satz 1 LStR 2005 ist der gemeine Wert von Stammeinlagen oder Geschäftsanteilen an einer GmbH durch eine fiktive Anteilsbewertung nach den Grundsätzen des § 11 Abs. 2 BewG i.V. mit R 96 ErbStR zu ermitteln. Nach R 96 Abs. 2 Satz 1 ErbStR findet in diesen Fällen regelmäßig – aber nicht ausschließlich – das Stuttgarter Verfahren Anwendung. Eine Wertermittlung nach diesem Verfahren scheidet für Zwecke der ESt aus, wenn sie zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.
Durch Art. 8 Nr. 1 des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7.12.2006 (BStBl 2007 I S. 4) wurde nunmehr ausdrücklich geregelt, dass § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG für ertragsteuerliche Zwecke nicht gilt. Nach der Gesetzesbegründung sollte hierdurch klargestellt werden, dass Anteile an Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke nicht nach dem Stuttgarter Verfahren bewertet werden können. R 77 Abs. 11 Satz 1 LStR 2005 ist somit spätestens seit In-Kraft-Treten des SEStEG überholt und ab dem Kalenderjahr 2007 nicht mehr anzuwenden.
Statt dessen ist der Wert unentgeltlich oder verbilligt überlassener Stammeinlagen oder Geschäftsanteile an einer GmbH aus tatsächlichen Anteilsverkäufen abzuleiten bzw. unter Beachtung des von den Oberfinanzdirektionen in NRW herausgegebenen Leitfadens zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu ermitteln. Der Leitfaden ist im Internet unter http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/visit.cgi?lang=1&ticket=guest&fanr=300&menu_oid=3822&oid=745_8 abrufbar.
Anlage
Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke Leitfaden der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster
- 3., gründlich überarbeitete Fassung (Stand: September 2002, letzte Anpassung Juni 2005) -
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeines und Vorbemerkungen |
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1. Anlaß, Zweck und Anwendung dieses Leitfadens |
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2. Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften |
2.1 |
Bewertungsanlässe |
2.2 |
Bewertungsmaßstab |
2.3 |
Teilwert als Bewertungsmaßstab |
2.4 |
Bewertung von (Anteilen an) ausländischen Kapitalgesellschaften |
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3. Erste Schritte und Überlegungen vor Durchführung der Bewertung |
3.1 |
Zuständige bewertende Stelle, Mithilfe anderer Stellen, Beizug von Akten |
3.2 |
Vorbereitung der Bewertung |
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4. Aufbau und Anwendung dieses Leitfadens |
4.1 |
Beschreibung der Teile B. und C. |
4.2 |
Ablaufdiagramm |
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5. Ihre Mithilfe ist gefragt ! |
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B. Unternehmensbewertung |
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1. Ertragswertverfahren |
1.1 |
Allgemeines |
1.2 |
Ertragsermittlung (Betriebsergebnisse / Durchschnittsertrag) |
1.3 |
Ertragswertermittlung |
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2. Substanzwertverfahren |
2.1 |
Substanzwert |
2.2 |
Substanzwertermittlung |
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3. Abschließende Wertfindung |
3.1 |
Allgemeines |
3.2 |
Bewertungsuntergrenze |
3.3 |
Anteilsbewertung (Beteiligungsquote) |
3.4 |
Besondere Zu- oder Abschläge / Sonderfälle |
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C. Vergleichswertorientierte Bewertungsmethoden |
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1. Vergleichsorientierte Bewertungsmethode |
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2. Multiplikatorenmethode |
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D. Anlagenverzeichnis |
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A. Allgemeines und Vorbemerkungen
1. Anlaß, Zweck und Anwendung dieses Leitfadens
Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke erforderlich machen. Die ungeprüfte Übernahme zu hoher oder zu niedriger Unternehmenswerte kann je nach Interessenlage zu endgültigen Steuerausfällen in beträchtlicher Höhe führen.
Aus diesem Grunde bedürfen durch den Steuerpflichtigen erklärte Unternehmenswerte i.d.R. einer Überprüfung. Ebenso besteht ein Bedürfnis nach einheitlichen Regeln für die Unternehmensbewertung, wenn eine solche durch den Steuerpflichtigen nicht durchgeführt bzw. ein Unternehmenswert nicht erklärt wurde und daher eine eigene steuerliche Bewertung durch die Veranlagungs-/ Betriebsprüfungsstelle erforderlich wird.
Dieser Leitfaden soll für diese Fälle eine Arbeitshilfe bieten und gleichzeitig die einheitliche Durchführung von Bewertungen dieser Art fördern.
Die vorliegende 3. Fassung berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl 2000 I S. 1433). Es bestehen keine Bedenken, sie bereits bei Bewertungsstichtagen ab dem 1.1.2000 anzuwenden. Für Altfälle mit Bewertungsstichtagen bis zum 31.12.1999 sollte weiterhin auf die vorhergehende 2. Fassung des Leitfadens zurückgegriffen werden.
2. Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften – Bewertungsmaßstab
2.1 Bewertungsanlässe
Es existiert eine große Vielzahl von Anlässen, die steuerlich eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften notwendig machen. Die wichtigsten Fälle, in denen dies erforderlich wird, sind in der Anlage 1 auf...