Von der Befreiung sind ausgeschlossen:
a) |
alkoholische Erzeugnisse; |
b) |
Tabak und Tabakwaren; |
c) |
Nutzfahrzeuge; |
d) |
gewerblich genutzte Gegenstände, außer tragbaren Instrumenten und Geräten für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten. |
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