(1) Für Vega-Risikofaktoren gelten die Delta-Unterklassen nach Unterabschnitt 1.
(2) Das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k wird als Anteil am aktuellen Wert dieses Risikofaktors k bestimmt, der die implizite Volatilität des Basiswerts gemäß Abschnitt 3 angibt.
(3)[1] Der in Absatz 2 genannte Anteil ist abhängig von der angenommenen Liquidität des jeweiligen Risikofaktortyps gemäß folgender Formel:
dabei gilt:
RWk = das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k;
RWσ wird auf 55 % festgesetzt; und
LHrisk class entspricht dem regulierungsrechtlichen Liquiditätshorizont, der bei der Bestimmung jedes Vega- Risikofaktors k vorgegeben wird. LHrisk class wird gemäß folgender Tabelle bestimmt:
Tabelle 11 |
Risikoklasse | LHrisk class | Risikogewichte |
allgemeines Zinsrisiko | 60 | 100 % |
Kreditspreadrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen | 120 | 100 % |
Kreditspreadrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen | 120 | 100 % |
Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen | 120 | 100 % |
Aktienkurs (hohe Marktkapitalisierung und Indizes) | 20 | 77,78 % |
Aktienkurs (geringe Marktkapitalisierung und sonstige Sektoren) | 60 | 100 % |
Waren | 120 | 100 % |
Fremdwährung | 40 | 100 % |
Bis 30.03.2021:
(3) Der in Absatz 2 genannte Anteil ist abhängig von der angenommenen Liquidität des jeweiligen Risikofaktortyps gemäß folgender Formel:
dabei gilt:
RWk = das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k;
RWσ wird auf 55 % festgesetzt; und
LHrisk class entspricht dem regulierungsrechtlichen Liquiditätshorizont, der bei der Bestimmung jedes Vega- Risikofaktors k vorgegeben wird. LHrisk class wird gemäß folgender Tabelle bestimmt:
Tabelle 11 |
Risikoklasse | LHrisk class |
allgemeines Zinsrisiko | 60 |
Kreditspreadrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen | 120 |
Kreditspreadrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen | 120 |
Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen | 120 |
Aktienkurs (hohe Marktkapitalisierung) | 20 |
Aktienkurs (geringe Marktkapitalisierung) | 60 |
Waren | 120 |
Fremdwährung | 40 |
(4) Im Hinblick auf das Krümmungsrisiko werden — vorbehaltlich anderer Vorgaben in diesem Kapitel — die im Zusammenhang mit dem Delta-Faktor-Risiko gemäß Unterabschnitt 1 verwendeten Unterklassen angewandt.
(5) Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des Fremdwährungsrisikos und des Aktienkursrisikos werden die Risikogewichte des Krümmungsrisikos als relative Verschiebungen entsprechend den Risikogewichten des Delta- Faktor-Risikos gemäß Unterabschnitt 1 angewandt.
(6) Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des allgemeinen Zinsrisikos, Kreditspreadrisikos und Warenpositionsrisikos werden die Risikogewichte des Krümmungsrisikos als parallele Verschiebungen aller Scheitelpunkte jeder Kurve auf der Grundlage des höchsten, in Unterabschnitt 1 für die jeweilige Risikoklasse genannten Delta- Risikogewichts angewandt.
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