RA FAStR FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck / Prof. Dr. Bettina Spilker[*]
Seit Inkrafttreten des § 25f UStG wird in Fachkreisen darüber diskutiert, ob die Versagung des Vorsteuerabzugs als Sanktionsmittel bei Nichtanmeldung von Ausgangsumsätzen in Betracht kommt. Speziell wird dies von der Finanzverwaltung bei Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer vertreten. Da die Einfuhrumsatzsteuer in § 25f UStG nicht erwähnt ist, käme nur eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung oder eine unmittelbare Berufung auf die "Missbrauchsrechtsprechung" des EuGH in Betracht. Beides ist jedoch abzulehnen.
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