Leitsatz

Wird auf einem lediglich privat genutzten Schuppen eine Photovoltaikanlage aufgesetzt und wird deshalb eine Reparatur des Daches und eine Verstärkung statischer Elemente erforderlich, lässt das FG die gesamten Kosten der Verstärkung und anteilige Kosten der Reparatur zum Abzug als Betriebsausgabe bei der gewerblichen Stromerzeugung zu.

 

Sachverhalt

Die Eigentümer ließen auf dem Dach eines 1948 errichteten, nicht zur Einkünfteerzielung genutzten Schuppens eine Photovoltaikanlage anbringen. Dazu musste das schadhafte Dach des Schuppens, in dem lediglich Stroh und Gerümpel aufbewahrt wurde, weitgehend erneuert und teilweise statisch verstärkt werden. Streitig waren die Behandlung dieser Aufwendungen und die Zuordnung des Schuppens zu dem neu eröffneten Gewerbebetrieb "Stromerzeugung".

 

Entscheidung

Das FG rechnete den Schuppen dem Privatvermögen zu, weil sein Inneres allein privat genutzt werde. Die Aufwendungen für die statische Verstärkung sah es in vollem Umfang als betrieblich veranlasst an. Bei den Kosten der Dachreparatur hielt es wegen der teils privaten, teils betrieblichen Veranlassung eine Aufteilung für geboten, und zwar im Verhältnis der bei einer Vermietung erzielbaren Einnahmen.

 

Hinweis

Die Auffassung des FG erscheint in verschiedenen Punkten angreifbar. Dient ein sonst nicht nutzbares Gebäude allein als "Stütze" für die Photovoltaikanlage, dürfte es wegen dieser betrieblichen Nutzung dem Betriebsvermögen zuzurechnen sein. Dasselbe müsste m. E. auch bei einer privaten Nutzung von untergeordneter Bedeutung gelten. Auch eine Aufteilung erscheint denkbar. Ob eine ohnehin nötige Reparatur eines schadhaften Daches bei Nutzung des Gebäudes zu eigenen Wohnzwecken teilweise der Photovoltaikanlage zugerechnet werden dürfte, könnte fraglich erscheinen. Wie der BFH diese und andere ungeklärte Fragen der Photovoltaik entscheiden wird, erscheint weitestgehend offen.

 

Link zur Entscheidung

FG München, Urteil vom 02.08.2012, 15 K 770/12

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge