RD Dr. Christian Sterzinger[*]
Im JStG 2019 (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451 = BStBl. I 2020, 17) hat Deutschland zum 1.1.2020 die vier EU-Vorgaben zu den sog. "Quick-Fixes" in nationales Recht umgesetzt. Neben der Neueinführung einer Konsignationslagerregelung in § 6b UStG und der EU-weiten Vereinheitlichungen beim Reihengeschäft kam es dadurch bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen i.S.v. § 4 Nr. 1b und § 6a UStG nicht nur zu Neuerungen beim "Belegnachweis", sondern insbesondere zu einer erheblichen Verschärfung bei den Voraussetzungen der Steuerbefreiung solcher Lieferungen.
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