Durch das am 01. 07. 2004 in Kraft getretene Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRModG) wurden u. a. die BRAGO aufgehoben und gleichzeitig das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eingeführt. Dies hat zwar für die tägliche Arbeit eines StB keinen Einfluss, muss aber beachtet werden, wenn der StB in einem finanzgerichtlichen Verfahren, im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (seit dem 01. 01. 2007) oder aber in Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit (seit dem 01. 01. 2013) tätig wird. Diese Verfahren sind gem. §§ 44, 45 StBVV nach dem RVG abzurechnen.

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