Ein Überblick über den Hintergrund, den Zeitplan und den wesentlichen Inhalt des Vorschlags der Europäischen Kommission vom 8.12.2022 zur Reform des Mehrwertsteuersystems im Rahmen der "VIDA"-Initiative findet sich in Teil I dieses Beitrags.[7] Diese Maßnahmen umfassen u.a. die folgenden Punkte:
- Ersetzung der bisherigen ZM durch Einführung einer transaktionsbasierten digitalen Meldepflicht mit verpflichtender elektronischer Rechnungstellung (ab dem 1.1.2028; mit ersten Vorbereitungsmaßnahmen ab dem 1.1.2024; s. näher in Teil I dieses Beitrags[8]).
- Einführung einer fiktiven Leistungskette bei kurzfristiger Unterkunftsvermietung und Personenbeförderung über Plattformen[9] (zum 1.1.2025; s. näher in diesem Teil II des Beitrages unter Gliederungspunkt 3.b)).
- Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung (zum 1.1.2024, 1.1.2025 und 1.1.2026; s. näher in Teil III dieses Beitrages[10]).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen