Kurzbeschreibung
Schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch nach telefonischer Terminabsprache inkl. Anfahrtsbeschreibung und Hinweisen zur Kostenübernahme.
Vorbemerkung
Häufig empfiehlt es sich, die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch telefonisch zu vereinbaren - insbesondere bei kurzfristiger Planung und/oder wenn der Bewerber einen langen Anfahrtsweg hat bzw. derzeit in Vollzeit berufstätig ist.
Es ist ratsam, Bewerber auf Funktionen, in denen viel Kontakt am Telefon stattfindet (z. B. in den Bereichen Rezeption, Teamassistenz, Telefonverkauf o. ä.) auf jeden Fall telefonisch einzuladen. Hier bietet sich häufig sogar die Kombination mit einem Telefoninterview an, um ein Gefühl für die "Telefonstimme" – in dem Fall oft ein "K.O.-Kriterium" – zu bekommen. Wenn Ihnen der Bewerber nach dem Telefongespräch noch immer zusagt, können Sie das Telefonat mit einer Einladung/Terminabstimmung beenden. Oft können Sie durch Telefoninterviews auch aufwendige Gespräche in Ihrem Hause reduzieren und nur noch die engere Auswahl an Kandidaten in das persönliche Gespräch einladen.
Fordert ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung auf, muss er ihm gemäß § 670 BGB in der Regel alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
Zu den notwendigen Kosten gehören Fahrtkosten, falls erforderlich auch Kosten für Verpflegung und Übernachtung, gegebenenfalls auch der Verdienstausfall. Die Vorstellungskosten sind auch dann zu ersetzen, wenn der Bewerber nicht unmittelbar, sondern von einem vom Arbeitgeber beauftragten Unternehmensberater zur Vorstellung gebeten worden ist.
Der Arbeitgeber könnte den Anspruch auf Ersatz der Vorstellungskosten nur ausschließen, wenn er dies dem Bewerber bei der Aufforderung zur Vorstellung ausdrücklich mitteilt. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld, ob Sie Fahrtkosten erstatten und wenn ja, in welcher Höhe. Es empfiehlt sich, hier eine grundsätzliche Regelung zu finden und diese konsequent durchzuhalten. Gesetzliche Vorschriften gibt es hier nicht – nur sollten Sie Ihre Handhabung der Erstattung kommunizieren, da es sonst leicht eine Quelle für unerfreuliche Diskussionen ist. Siehe auch: Vorstellungskosten
Mustertext
Briefkopf
Herrn/Frau |
......................... [Vorname, Name] |
......................... [Strasse Nr.] |
............... [Datum] |
......................... [PLZ, Ort] |
Ansprechpartner: ......................... |
oder per E-Mail |
|
|
|
|
|
IHRE BEWERBUNG
Sehr geehrte/r Herr/Frau.........................,
wir beziehen uns auf unser heutiges Telefonat und möchten Ihnen den vereinbarten Gesprächstermin am
Tag, Datum, Uhrzeit
bestätigen. Ihr(e) Gesprächspartner werden/wird Herr/Frau ......................... sein.
In der Anlage finden Sie eine Anfahrtsskizze zu unserem Firmengebäude. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen Ihre Fahrkosten - auf Nachweis und auf Basis eines 2. Klasse Tickets der Deutschen Bahn. Bitte, schicken Sie uns dazu nach dem Termin Ihre Fahrkostenbelege unter Angabe Ihrer IBAN und BIC.
Sollten Sie in der Zwischenzeit Rückfragen haben, freuen wir uns jederzeit über Ihren Anruf.
Wir freuen uns, Sie bald persönlich kennen zu lernen!
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Anlage