Abschnitt A der Anlage (zu den §§ 69 und 70 UStDV): Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1 UStDV, Vorsteuer jeweils in % des Umsatzes)
Handwerk |
Vorsteuer |
Handwerksbetriebe |
Bäckerei: |
5,4 % |
Handwerksbetriebe, die Frischbrot, Pumpernickel, Knäckebrot, Brötchen, sonstige Frischbackwaren, Semmelbrösel, Paniermehl und Feingebäck, darunter Kuchen, Torten, Tortenböden herstellen und die Erzeugnisse überwiegend an Endverbraucher absetzen. Die Café-Umsätze dürfen 10 % des Umsatzes nicht übersteigen. |
Bau- und Möbeltischlerei: |
9,0 % |
Handwerksbetriebe, die Bauelemente und Bauten aus Holz, Parkett, Holzmöbel und sonstige Tischlereierzeugnisse herstellen und reparieren, ohne dass bestimmte Erzeugnisse klar überwiegen. |
Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede: |
7,5 % |
– |
Buchbinderei: |
5,2 % |
– |
Druckerei: |
6,4 % |
Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
- Hoch-, Flach-, Licht-, Sieb- und Tiefdruck
- Herstellung von Weichpackungen, Bild-, Abreiß- und Monatskalendern, Spielen und Spielkarten, nicht aber von kompletten Gesellschafts- und Unterhaltungsspielen
- Zeichnerische Herstellung von Landkarten, Bauskizzen, Kleidermodellen u. Ä. für Druckzwecke
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Elektroinstallation: |
9,1 % |
Handwerksbetriebe, die die Installation von elektrischen Leitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen. |
Fliesen- und Plattenlegerei, sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei: |
8,6 % |
Handwerksbetriebe, die Fliesen, Platten, Mosaik und Fußböden aus Steinholz, Kunststoffen, Terrazzo und ähnlichen Stoffen verlegen, Estricharbeiten ausführen sowie Fußböden mit Linoleum und ähnlichen Stoffen bekleben, einschließlich der Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. |
Friseure: |
4,5 % |
– |
Gewerbliche Gärtnerei: |
5,8 % |
Ausführung gärtnerischer Arbeiten im Auftrag anderer, wie Veredeln, Landschaftsgestaltung, Pflege von Gärten und Friedhöfen, Binden von Kränzen und Blumen, wobei diese Tätigkeiten nicht überwiegend auf der Nutzung von Bodenflächen beruhen. |
Glasergewerbe: |
9,2 % |
Handwerksbetriebe, die Glaserarbeiten ausführen, darunter Bau-, Auto-, Bilder- und Möbelarbeiten. |
Hoch- und Ingenieurhochbau: |
6,3 % |
Handwerksbetriebe, die Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht Brücken- und Spezialbauten ausführen, einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten. |
Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation: |
8,4 % |
Handwerksbetriebe, die Bauklempnerarbeiten und die Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen. |
Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer: |
3,7 % |
Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
- Maler- und Lackiererarbeiten, einschließlich Schiffsmalerei und Entrostungsarbeiten. Nicht dazu gehört das Lackieren von Straßenfahrzeugen.
- Aufkleben von Tapeten, Kunststofffolien und Ähnlichem.
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Polsterei- und Dekorateurgewerbe: |
9,5 % |
Handwerksbetriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten einschließlich Reparaturarbeiten ausführen. Darunter fallen auch die Herstellung von Möbelpolstern und Matratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen, Federkernen oder Schaumstoff- bzw. Schaumgummikörpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelgestelle sowie das Anbringen von Dekorationen, ohne Schaufensterdekorationen. |
Putzmacherei: |
12,2 % |
Handwerksbetriebe, die Hüte aus Filz, Stoff und Stroh für Damen, Mädchen und Kinder herstellen und umarbeiten. Nicht dazu gehören die Herstellung und Umarbeitung von Huthalbfabrikaten aus Filz. |
Reparatur von Kraftfahrzeugen: |
9,1 % |
Handwerksbetriebe, die Kraftfahrzeuge, ausgenommen Ackerschlepper, reparieren. |
Schlosserei und Schweißerei: |
7,9 % |
Handwerksbetriebe, die Schlosser- und Schweißarbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen. |
Schneiderei: |
6,0 % |
Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
- Maßfertigung von Herren- und Knabenoberbekleidung, von Uniformen und Damen-, Mädchen- und Kinderoberbekleidung, aber nicht Maßkonfektion
- Reparatur- und Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes
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Schuhmacherei: |
6,5 % |
Handwerksbetriebe, die Maßschuhe, darunter orthopädisches Schuhwerk, herstellen und Schuhe reparieren. |
Steinbildhauerei und Steinmetzerei: |
8,4 % |
Handwerksbetriebe, die Steinbildhauer- und Steinmetzerzeugnisse herstellen, darunter Grabsteine, Denkmäler und Skulpturen einschließlich der Reparaturarbeiten. |
Stuckateurgewerbe: |
4,4 % |
Handwerksbetriebe, die Stuckateur-, Gipserei- und Putzarbeiten, darunter Herstellung von Rabitzwänden, ausführen. |
Winder und Scherer: |
2,0 % |
In Heimarbeit Beschäftigte, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetreibenden Garne in Lohnarbeit umspulen. |
Zimmerei: |
8,1 % |
Handwerksbetriebe, die Bauholz zurichten, Dachstühle und Treppen aus Holz herstellen sowie Holzbauten errichten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen. |