Jörg Hanken, Guido Kleinhietpaß
Eine VP-Dokumentation setzt sich im Wesentlichen aus der Sachverhaltsdokumentation und der Angemessenheitsanalyse zusammen.
Der Gesetzgeber gibt in § 4 der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) folgende Grobstruktur vor:
Sachverhaltsdokumentation (§ 4 GAufzV)
Allgemeine Informationen
- Darstellung der Beteiligungsverhältnisse mit verbundenen Geschäftspartnern
- Darstellung der sonstigen Umstände, die ein Nahestehen begründen können
- Darstellung der organisatorischen und operativen Konzernstruktur
- Beschreibung der Tätigkeitsbereiche
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen
- Darstellung der Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Geschäftspartnern (Art, Umfang, Verträge etc.)
- Liste der wesentlichen genutzten immateriellen Wirtschaftsgüter
Funktions- und Risikoanalyse
- Informationen über Funktionen, Risiken, eingesetzte Wirtschaftsgüter, Vertragsbedingungen, bedeutsame Markt- und Wettbewerbsverhältnisse
- Beschreibung der Wertschöpfungskette und des Beitrags im Verhältnis zu den verbundenen Geschäftspartnern
Angemessenheitsdokumentation (Verrechnungspreisanalyse)
- Darstellung der angewandten Verrechnungspreismethode
- Begründung der Geeignetheit der angewandten Methode
- Unterlagen über die Berechnungen bei Anwendung der Methode
- Aufbereitung der zum Vergleich herangezogenen Preise/Finanzdaten unabhängiger Unternehmen, Unterlagen über Anpassungsrechnungen
Die erforderlichen Aufzeichnungen in besonderen Fällen sind in § 5 GAufzV geregelt:
Erforderliche Aufzeichnungen in besonderen Fällen (§ 5 GAufzV)
- Informationen über Geschäftsstrategien, andere Sonderumstände und Vorteilsausgleich, soweit diese die Preisfestsetzung beeinflusst haben
- Informationen zu Kostenumlagen (Verträge, Teilnehmer, Aufteilungsschlüssel, erwarteter Nutzen)
- Informationen über Verrechnungspreisvereinbarungen mit ausländischen Steuerbehörden und über Verständigungsverfahren
- Aufzeichnungen über Preisanpassungen, auch infolge von Verrechnungspreiskorrekturen/Vorwegauskünften ausländischer Finanzbehörden
- Aufzeichnungen über die Ursachen von Verlusten und Maßnahmen zu deren Beseitigung bei mehr als drei aufeinanderfolgenden Jahren mit negativem Ergebnis aus Geschäftsbeziehungen mit Nahestehenden
- Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (z. B. Funktionsverlagerungen, Umlageverträge etc.) müssen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres aufgezeichnet werden.
Im Einklang mit den OECD-Richtlinien 2010 (vgl. neue Anforderungen gem. Aktionspunkt 13 in Kapitel 12.2) und der GAufzV hat sich in der Praxis folgende Gliederung bewährt, die inhaltlich alle oben genannten Punkte abdeckt, aber strukturierter aufgebaut ist. Es ist zu beachten, dass die Unterpunkte lediglich eine beispielhafte Aufzählung darstellen, die weder vollständig ist noch pauschal für jedes Unternehmen unverändert übernommen werden kann.
Inhaltsverzeichnis |
Anlagenverzeichnis |
Abkürzungsverzeichnis |
1. |
Einleitung/Umfang der Dokumentation |
2. |
Industrieanalyse |
2.1 |
Weltweite Sicht |
2.2 |
Regionale Sicht (z. B. Europa) |
3. |
Unternehmensanalyse |
3.1 |
Konzern |
3.2 |
Gesellschaft |
3.3 |
Geschäftsmodell/Produkte |
3.4 |
Kunden |
3.5 |
Wettbewerber |
3.6 |
Geschäftsentwicklung |
3.7 |
Wertschöpfungskette |
4. |
Funktions- und Risikoanalyse |
4.1 |
Funktionen |
4.1.1 |
Forschung und Entwicklung |
4.1.2 |
Produktions- und Herstellfunktionen |
4.1.3 |
Marketing, Werbung, Verkauf und Distribution |
4.1.4 |
Aftersales |
4.1.5 |
Allgemeine Verwaltungsfunktionen |
4.2 |
Risiken |
4.2.1 |
Marktrisiko |
4.2.2 |
Fehlentwicklungsrisiko |
4.2.3 |
Auslastungsrisiko |
4.2.4 |
Kostenschwankungsrisiko |
4.2.5 |
Lagerrisiko/Transportrisiko |
4.2.6 |
Produkthaftungsrisiko |
4.2.7 |
Delkredererisiko |
4.2.8 |
Wechselkursrisiko |
4.3 |
Immaterielle Wirtschaftsgüter |
4.4 |
Charakterisierung |
4.4.1 |
Typisierte Beschreibung von Produktionsgesellschaften |
4.4.2 |
Typisierte Beschreibung von Vertriebsgesellschaften |
4.4.3 |
Beschreibung der Routine-, Mittel- und Strategieträgerunternehmen |
4.4.4 |
Charakterisierung der Konzerngesellschaften |
5 |
Transaktionsanalyse |
5.1 |
Allgemeine Erläuterungen zur Transaktionsgruppenbildung |
5.2 |
Beschreibung der Transaktionsgruppen |
5.3 |
Transaktion 1 |
5.3.1 |
Beschreibung der Transaktion 1 |
5.3.2 |
Transaktionsbezogene Funktions- und Risikoanalyse |
5.3.3 |
Wahl und Begründung der Verrechnungspreismethode |
5.3.4 |
Angemessenheit der Verrechnungspreismethode und des VP |
5.4 |
Transaktion n |
5.4.1 |
Beschreibung der Transaktion n |
5.4.2 |
Transaktionsbezogene Funktions- und Risikoanalyse |
5.4.3 |
Wahl und Begründung der Verrechnungspreismethode |
5.4.4 |
Angemessenheit der Verrechnungspreismethode und des VP |
6 |
Zusammenfassung |
Wie die transaktionsbezogene Angemessenheitsanalyse durchgeführt werden kann, beschreiben die OECD-Richtlinien 2010 (vgl. neue Anforderungen gem. Aktionspunkt 13 in Kapitel 12.2) wie folgt:
Zitat
1. Schritt |
Festlegung der erfassten Jahre. |
2. Schritt |
Breitgefächerte Analyse der für den Steuerpflichtigen geltenden Umstände. |
3. Schritt |
Den bzw. die untersuchten konzerninternen Geschäftsvorfälle verstehen, insbesondere auf der Basis einer Funktionsanalyse, um (sofern nötig) das untersuchte Untern... |