Rz. 41

Die bloße Uneinbringlichkeit einer Forderung, wie z. B. der nachträgliche Teilausfall einer Kaufpreisforderung wegen Insolvenz des Erwerbers, fällt nicht unter § 16 Abs. 3 Nr. 2 (BFH v. 12.5.2016, II R 39/14, BStBl II 2017, 63).

Die Steuervergünstigung des § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Rückzahlung wegen Insolvenz des Veräußerers voll umfänglich oder zum Teil unterbleibt, weil die Vermögensminderung des Erwerbers unmittelbar mit dem Vermögensverfall des Veräußerers zusammenhängt und ihre Ursache nicht im Grundstückserwerb hat (BFH v. 26.8.1992, HFR 1993, 80).

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