Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler führen damit künftig mindestens 2 Identifikationsnummern. Das heißt: Sie erhalten die W-IdNr. zusätzlich zu ihrer bereits vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer, die auch weiterhin bestehen bleibt. Auf diese Weise soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden.

 
Praxis-Beispiel

Freiberufliche Architektin

Die Architektin ist als Freiberuflerin für ihre verschiedenen Kunden tätig. Als wirtschaftlich Tätige erhält sie eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese gibt sie immer dann an, wenn es um die Besteuerung – und später auch um weitere Verwaltungsakte – im Rahmen ihrer Freiberuflichkeit geht. Beschäftigt sie Mitarbeiter, ist auch hier die W-IdNr. relevant. Für ihre Einkommensteuererklärung nutzt sie dagegen weiterhin ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer.

Personen, die mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, erhalten zudem für jede einzelne davon eine eigene Wirtschafts-Identifikationsnummer. Dies soll der Abgrenzung der einzelnen Geschäftsfelder dienen. Dabei erfolgt die Unterscheidung über die letzten 5 Ziffern. Die Basis der W-IdNr. bleibt gleich.

 
Praxis-Beispiel

Mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten

Der Modehändler betreibt sein Ladengeschäft in einem Urlaubsort an der Nordsee als Einzelkaufmann. Als wirtschaftlich Tätiger erhält er eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Neben seiner Tätigkeit im Modegeschäft vermietet er vor Ort 2 Ferienwohnungen an Urlauber. Auch für diesen Geschäftszweig bekommt er eine eigene W-IdNr., die sich in den letzten 5 Ziffern von der für den Modehandel unterscheidet. Schließlich beschäftigt der in seinem Privathaushalt noch eine Putzkraft auf Basis eines Minijobs, was ihm eine weitere Wirtschafts-Identifikationsnummer beschert. Auch diese unterscheidet sich nur durch die letzten 5 Stellen von der ersten Identifikationsnummer.

 
Hinweis

Diese steuerlich relevanten Nummern können Steuerpflichtige haben

  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): Sie dient der eindeutigen Zuordnung von Steuerdaten zu einer Person und gilt lebenslang.
  • Steuernummer: Unter dieser Nummer führt das zuständige Finanzamt die Steuerakten einer Person. Diese Nummer ist mit dem Finanzamt verbunden und wird bei einem Umzug neu vergeben.
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.): Sie dient der eindeutigen Zuordnung aller wirtschaftlich Tätigen und soll deren betrieblichen Bereich klar von der privaten Sphäre trennen.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Ihre Aufgabe ist die eindeutige Identifizierung gegenüber anderen Unternehmen im EU-Binnenmarkt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge