Für die neutralen Zahlungsverkehrsvordrucke gelten die Vorschriften in den Ziffern 1 bis 3 dieser Richtlinien, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
5.1 Grundsätzliches
5.1.1 Begriff
Als neutral werden Zahlungsverkehrsvordrucke bezeichnet, bei denen die Bankleitzahl und die Bezeichnung des zu beauftragenden Kreditinstituts nicht bereits bei der Vordruckherstellung eingedruckt sind, sondern erst bei der Vordruckbeschriftung eingesetzt werden. Zu beauftragendes Kreditinstitut ist bei Überweisungs-/Zahlscheinvordrucken das Kreditinstitut des Kontoinhabers beziehungsweise des Einzahlers und bei Scheckvordrucken das bezogene Kreditinstitut.
5.1.2 Arten
Folgende Arten neutraler Zahlungsverkehrsvordrucke sind zur Verwendung durch Kontoinhaber zugelassen:
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siehe Ziffer 5.2 |
- Neutraler Überweisungs-/Zahlscheinvordruck
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siehe Ziffer 5.3 |
- Neutraler Überweisungs-/Zahlscheinvordruck mit prüfziffergesicherten Zuordnungsdaten (BZÜ)
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siehe Ziffer 5.4 |
- Neutraler Spenden-Überweisungs-/Zahlscheinvordruck
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siehe Ziffer 5.5 |
5.1.3 Zulassungsbedingungen
Die Zulassung von neutralen Scheckvordrucken kommt nur in Betracht, wenn dem betreffenden Kontoinhaber daraus wesentliche Rationalisierungsvorteile für die Abwicklung der Zahlungsaufträge, insbesondere bei Anwendung der DV-Technik, entstehen. Die Herstellung und Verwendung neutraler Scheckvordrucke wird darüber hinaus nur zugelassen, wenn der Kontoinhaber seinen kontoführenden Kreditinstituten gegenüber schriftliche Erklärungen über die Anerkennung dieser Richtlinien sowie über die Haftungsübernahme (Mustertext siehe Anlage zu Anhang 2) abgibt.
Die Erklärungen sind von den Kontoinhabern bei neutralen Scheckvordrucken (siehe Ziffer 5.2) allen bezogenen Kreditinstituten gegenüber abzugeben.
Neutrale Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke (siehe Ziffern 5.3, 5.4 und 5.5) können von den kontoführenden Kreditinstituten der Begünstigten zugelassen werden, wenn sie den Vorschriften der Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke entsprechen.
Die Kontoinhaber sind verpflichtet, ihren kontoführenden Kreditinstituten bei jeder Neuauflage vor Druckfreigabe Probeabdrucke der neutralen Zahlungsverkehrsvordrucke zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit nach diesen Richtlinien vorzulegen (siehe auch Anlage 2 zu Anhang 3).
5.1.4 Merkblatt für die Herstellung und Verwendung neutraler Scheckvordrucke durch Kontoinhaber
Die kontoführenden Kreditinstitute händigen den Kontoinhabern, denen die Herstellung und die Verwendung neutraler Scheckvordrucke zugestanden wird, ein Merkblatt über die Vordruckgestaltung und Verfahrensbedingungen aus. Der verbindlich vorgeschriebene Text des Merkblatts ist diesen Richtlinien als Anhang 2 beigefügt.
5.1.5 Merkblatt für die Herstellung, Ausgabe und Verwendung von neutralen Überweisungs-/Zahlscheinvordrucken
Die kontoführenden Kreditinstitute händigen den Kontoinhabern, die Zahlungsaufforderungsschreiben an die Zahlungspflichtigen zusammen mit Überweisungs-/Zahlscheinvordrucken mit eingedruckten und/oder vorbeschrifteten Angaben zum Begünstigten versenden wollen, ein Merkblatt über die Vordruckgestaltung und Verfahrensbedingungen sowie eine Prüfliste zur Vordruckprüfung aus. Der verbindlich vorgeschriebene Text des Merkblatts und der Prüfliste ist diesen Richtlinien als Anhang 3 beigefügt.
5.2 Neutraler Scheckvordruck (Abbildung 8)
Aufbau und Bemaßung sind in der Abbildung 8 als Beispiel dargestellt.
5.2.1 Arten
Mit Ausnahme des eurocheques und Reiseschecks in Euro sind alle Scheckvordruckarten nach Ziffer 3.1 als neutrale Scheckvordrucke zugelassen. Für Scheckvordrucke mit Anschriftfeld sind die Vorschriften gemäß Ziffer 3.7 zu beachten.
5.2.2 Farbe des Aufdrucks
Die Farbe für den Aufdruck ist dunkelblau gemäß Ziffer 1 .4 mit Ausnahme des Länderkennzeichens gemäß Ziffer 3.6.1.
5.2.3 Vordruckkopf
Der Vordruckkopf umfasst fünf Schreibzeilen.
Am oberen Rand des von einem Untergrunddruck frei gehaltenen Vordruckkopfes ist der Leittext "(Bezogenes Kreditinstitut)" eingedruckt.
Das Feld unterhalb des Leittextes steht für die Beschriftung mit Namen und Ort des bezogenen Kreditinstituts zur Verfügung.
5.2.4 Mittelfeld
Das Mittelfeld umfasst 15 ½ Schreibzeilen; es entspricht in Aufbau, Bemaßung und Schreibfeldern dem Maßblatt "Überbringerscheck" gemäß Abbildung 4b beziehungsweise 8.
Im Mittelfeld ist ein Sicherheitsuntergrunddruck gerastert in hellblauer Reagenzfarbe anzubringen.
Am rechten Rand, oberhalb des Betragsfeldes, ist das Länderkennzeichen "DE" in der Schrift OCR-B1 schwarz anzudrucken (siehe Abbildung 8).
Der Name des Scheckausstellers muss oberhalb des Feldes für die Unterschrift des Ausstellers eingedruckt oder bei der Vordruckausfertigung eingesetzt werden.
5.2.5 Vordruckfuß
Im Vordruckfuß sind in der Codierzeile die Schecknummer, die Kontonummer des Scheckausstellers, der Scheckbetrag, die Bankleitzahl des bezogenen Kreditinstituts und der betreffende Textschlüssel nebst den zugehörigen Hilfszeichen in OCR-A1-Zeichen zu codieren (siehe Ziffer 1.5).
5.3 N...