Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Ulrike Karrenbauer
Grundlegend hierfür ist der Begriff des Zinses. Der Zins ist der Betrag, der für die temporäre Überlassung von Kapital an den Kapitalgeber gezahlt werden muss. Im Rahmen der Zinsrechnung ist zu unterscheiden, ob die Zinsen lediglich auf den Anlagebetrag gezahlt (einfache Zinsrechnung) oder bereits gezahlte Zinsen mitverzinst werden (Zinseszinsrechnung). Wird die Zinseszinsrechnung angewendet, ist der Zeitpunkt der Zinszahlungen zu berücksichtigen, d. h. ob die Zinsen jeweils am Jahresende (jährlich) oder anteilmäßig unterjährig, z. B. halb- oder vierteljährlich, gutgeschrieben werden. Grundsätzlich können mit Hilfe der Zinsrechnung die folgenden vier Fragen beantwortet werden:
- Wie hoch ist das Endkapital bei gegebenem Anfangskapital, Zinssatz und Laufzeit?
- Wie hoch muss das Anfangskapital sein, um einen bestimmten Endbetrag bei gegebenem Zinssatz und Laufzeit zu erhalten?
- Mit welchem Zinssatz muss das Anfangskapital verzinst werden, um nach der Laufzeit n ein bestimmtes Endkapital zu erreichen?
- Wie lange muss das Anfangskapital bei gegebenem Zinssatz angelegt werden, um ein bestimmtes Endkapital zu erreichen?
Im Rahmen der Zinsrechnung wird zwischen dem Anfangskapital K0, dem Endkapital Kn, dem Zinssatz i (in Dezimalform) und der Laufzeit n unterschieden. Anfangs- und Endkapital sowie der Zinsbetrag werden in einer einheitlichen Währung, wie z. B. EUR, der Jahreszinssatz in % p.a. (per annum) angegeben. Dieser Zinssatz ist jedoch nicht mit dem effektiven Jahreszins (Effektivzins) identisch. Bezieht sich der Zinssatz nicht auf ein Jahr, sondern auf eine kürzere Laufzeit, wird dies durch den Zusatz p. r. t. (pro rata temporis) kenntlich gemacht. Der Zinssatz gilt dabei immer für das Kapital, das dem Geschäft zugrunde liegt bzw. das zu Beginn oder Ende einer Zinsperiode vorhanden ist.