Berechnung der Einfuhrabgaben Gewichts- und Wertzoll
Nehmen wir einmal an, Sie führen Kaffeegebäck in 250-g-Packungen aus Russland ein, insgesamt 5.000 kg, also 20.000 Packungen. Der Rechnungspreis beträgt 12.500 EUR CPT Frankfurt, die EU-Beförderungskosten belaufen sich auf 400 EUR.
Sollte das Gebäck auch teilweise mit Schokolade überzogen sein, gelangen Sie bei richtiger Einreihung zur Warennummer 1905 3119 000. Wenn Sie nun den Zollsatz ermitteln wollen, erhalten Sie als Ergebnis: 9 % + EA, höchstens 24,2 % + ZZu (oder ADSZ).
"EA" Einfuhrzoll Agrar,
"ZZu" für Zusatzzoll Zucker
Wie hoch diese beiden Beträge sind, erfahren Sie erst, wenn Sie den "Meursing Code" (auf der geöffneten Tarifseite) ermitteln, der von der Rezeptur des Gebäcks abhängt.
Nehmen wir an, Ihr Gebäck hätte nur einen
- geringen Milchfettgehalt von 2,5 % und 8 % Milchproteine, aber
- einen Stärkeanteil von 65 % und einen Zuckeranteil von 17 % (Rest: Kakao, Emulgatoren u. Ä.).
Wenn Sie die entsprechenden Prozentspannen anklicken, erhalten Sie den Meursing Code "7156". Die komplette Warennummer lautet also: 1905 3119 00 7156 0. Nun können Sie die Beträge für EA und ZZu ermitteln.
Das Ergebnis sieht folgendermaßen aus:
9 % + 69,65 EUR je 100 kg, höchstens aber 24,2 % + 10,06 EUR je 100 kg.
Die Einfuhrabgabenberechnung gestaltet sich also wie folgt:
Rechnungspreis |
12.500 EUR |
– EG-Beförderung |
400 EUR |
Zollwert |
12.100 EUR |
Rechnung 1:
Zollwert |
12.100,00 EUR |
|
9 % Zoll |
1.089,00 EUR |
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Agrarzoll |
3.482,50 EUR |
(= 69,65 EUR × 50(oo)) |
Summe Zoll |
4.571,50 EUR |
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Rechnung 2:
Zollwert |
12.100,00 EUR |
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24,2 % Zoll |
2.928,20 EUR |
(= 10,06 EUR × 50) |
Zusatzzoll Zucker |
503,00 EUR |
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Summe Zoll |
3.431,20 EUR |
|
Als maximal zu erhebender Zollbetrag wird immer das niedrigere Ergebnis dieser beiden Rechnungen angesetzt, hier also das Ergebnis aus Rechnung 2. Die komplette Einfuhrabgabenberechnung sieht dann wie folgt aus:
Zollwert |
12.100,00 EUR |
|
24,2 % Zoll |
2.928,20 EUR |
= Einfuhrabgabe |
Zusatzzoll Zucker |
503,00 EUR |
= Einfuhrabgabe |
EG-Bef.-Kosten |
400,00 EUR |
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EUSt-Wert |
15.931,20 EUR |
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7 % EUSt |
1.115,18 EUR |
= Einfuhrabgabe |
Einfuhrabgaben gesamt (Zölle + EUSt): 4.546,38 EUR