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Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer
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Leitsatz

1. Gutschriften aus Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. An der Leistungsbereitschaft des Betreibers des Schneeballsystems kann es fehlen, wenn er auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt. Einer solchen Verweigerung oder Verschleppung der Auszahlung steht es nicht gleich, wenn der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern die Wiederanlage nahelegt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern, die vom Anleger angeforderten Teilbeträge jedoch auszahlt.

 

Normenkette

§ 20 Abs. 1 Nr. 7, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG 1990

 

Sachverhalt

Der Kläger schloss als "Auftraggeber" mit dem Bankkaufmann C eine Vereinbarung über eine Kapitalanlage, bei der es sich um ein Schneeballsystem handelte. C konnte bis etwa Mitte 1994 alle Zinsansprüche durch Zahlung auf die Konten der Anleger begleichen. Ab Mitte 1994 ging er dazu über, die Anleger telefonisch zur Neuanlage der Erträge ohne Auszahlung aufzufordern. Die Neuanlagen erfolgten formlos ohne erneute schriftliche Vereinbarung. C zahlte jedoch auch in diesem Zeitraum auf Verlangen der Anleger gutgeschriebene Erträge aus, wenn der Anleger darauf bestand.

Im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung erfasste das FA sowohl die von C an den Kläger ausgezahlten als auch die ihm gutgeschriebenen und wiederangelegten Erträge als Einnahmen aus Kapitalvermögen. Das FG gab der dagegen erhobenen Klage hinsichtlich der abgerechneten Erträge, die nicht ausgezahlt, sond...

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