4.1 Dienstwagen: Schätzung des Treibstoffverbrauchs schließt Fahrtenbuchmethode aus
BFH, Urteil v. 15.12.2022, VI R 44/20
Der BFH verweist auf den Gesetzeswortlaut, der eine Belegerfassung der "insgesamt" durch das Kfz entstehenden Aufwendungen verlangt. Dagegen wird von einem Teil des Schrifttums zutreffend eingewandt, bei geringfügigen Mängeln müsse eine (Teil-)Schätzung akzeptiert werden. Das FG hat im Streitfall die Treibstoffkosten anhand der Durchschnittspreise und den Treibstoffverbrauch anhand der Herstellerangaben geschätzt. Darin könnten akzeptable geringfügige Mängel gesehen werden. Das gilt insbesondere im Streitfall, in dem wegen fehlender Mengen- und Preisanzeigen an der Trankstelle genaue Angaben unmöglich waren. Im Übrigen bleibt zu ergänzen, dass auch die AfA letztlich auf einer Schätzung beruht.
4.2 Niederländische Arbeitslohn: Sog. 30 %-Regelung kann zur Anwendung kommen
FG Düsseldorf, Urteil v. 25.10.2022, 13 K 2867/20 E
Das für die Steuerpflichtigen negative Urteil ist nachvollziehbar, da die 30 %-Regelung regelmäßig zu einer deutlichen Überkompensation führt und nicht nur einmalig, z. B. im Jahr der Arbeitsaufnahme, gewährt wird, sondern über einen mehrjährigen Zeitraum, so dass keine reine Kostenerstattung vorliegt. Beim Arbeitnehmerpauschbetrag in Deutschland nach § 9a Abs. 1 Bst. a EStG dagegen überwiegt – insbesondere aufgrund der Höhe – der Vereinfachungscharakter.
4.3 Überlassung eines betrieblichen Handys zur privaten Nutzung steuerfrei?
BFH, Urteil v. 23.11.2022, VI R 50/20
Die Verwaltung versagt die Steuerbefreiung beim Ankauf eines Handys vom Arbeitnehmer zu einem symbolischen Preis, da der Kaufvertrag einem Fremdvergleich nicht standhalte, sodass es sich bei dem Handy nicht um ein betriebliches Gerät des Arbeitgebers handele (LSt-Handbuch, H 3.45, Beispiele für die Anwendung des § 3 Nr. 45 EStG: Beispiel 2).
Der BFH stellt klar, dass die Erstattung der den Arbeitnehmern entstandenen Kosten der Mobilfunkverträge nur steuerfrei ist, soweit diese auf die Nutzung der betrieblichen Geräte des Arbeitgebers entfallen. Wird die zum Mobilfunkvertrag gehörende SIM-Karte nicht in dem vom Arbeitgeber überlassenen betrieblichen Gerät (z. B. in einem Gerät des Arbeitnehmers oder eines Dritten) verwendet, handelt es sich letztlich um die Übernahme der (anteiligen) Kosten eines privaten Telefonanschlusses des Arbeitnehmers, die nicht nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei ist. Im Streitfall hat das FG jedoch nicht festgestellt, dass die Arbeitnehmer die SIM-Karten in privaten Mobiltelefonen verwendet haben.
4.4 Verschaffung von Krankenversicherungsschutz unterliegt als Sachbezug der Freigrenze
FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid v. 21.10.2022, 10 K 262/22
Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, sodass der BFH evtl. noch Gelegenheit bekommt, sich abschließend mit der Problematik zu befassen.