4.1 Wann ein zeitlich befristeter Nießbrauch zugunsten der Kinder Gestaltungsmissbrauch darstellt
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.3.2022, 16 K 4112/20
Das FG vertritt die Auffassung, dass die zeitlich befristete Übertragung des in zeitlicher Hinsicht identisch unkündbaren Mietvertrags zwischen Eltern und GmbH auf die Kinder unwirtschaftlich, umständlich, gekünstelt und überflüssig erscheint und sich lediglich als formale Maßnahme (zur Steuerersparnis) erweist. Es hat die Revision zugelassen, da es klärungswürdig und klärungsbedürftig erscheint, ob bei der Prüfung der steuerlichen Anerkennung eines Zuwendungsnießbrauchs an minderjährige Kinder von Bedeutung ist, dass Mieter nicht die zuwendenden Eltern selbst sind bzw. nicht diese selbst das zugewendete Grundstück benötigen, sondern eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer aber ein Elternteil ist. Die Revision wurde inzwischen eingelegt, Az beim BFH IX R 8/22.
4.2 WEG: Unterschiedliche Geräte zur Verbrauchserfassung und korrekte Abrechnung der Heizkosten
BGH, Urteil v. 16.9.2022, V ZR 214/21
Das Landgericht, an das der BGH die Sache zurückverwiesen hat, muss nun noch einige Feststellungen zu den Abrechnungen nachholen, weil der Verbrauchskostenanteil von 70 Prozent der Gesamtheizkosten möglicherweise nicht korrekt ermittelt worden ist.
Gesetzliche Grundlage: Heizkostenverordnung
§ 5 Abs. 7 HeizkostenV (bis 30.11.2021 § 5 Abs. 2 HeizkostenV)
Wird der Verbrauch der von einer Anlage i. S. d. § 1 Abs. 1 versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, so sind zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleichen Ausstattungen erfasst wird.
4.3 Zur AfA-Berechtigung des Nießbrauchers bei verlängertem Vorbehaltsnießbrauch
BFH, Urteil v. 24.5.2022, IX R 1/21
Nutzt ein Nießbraucher das Grundstück zur Erzielung von Einkünften aus VuV, kann er auf das entgeltlich erworbene Nießbrauchsrecht (Zuwendungsnießbrauch) AfA vornehmen, die nach der Dauer des Nießbrauchs zu bemessen sind. Ist der Nießbrauch auf die Lebenszeit des Berechtigten eingeräumt, sind die Aufwendungen durch AfA auf die voraussichtliche Lebenszeit des Berechtigten zu verteilen (BFH, Urteil v. 26.11.1996, IX R 33/94, BFH/NV 1997 S. 643). Beim hier vorliegenden (verlängerten) Vorbehaltsnießbrauch handelt es sich dagegen um einen unentgeltlichen Vorgang. Der Wert des Nießbrauchsrechts ist kein Entgelt für die Eigentumsübertragung. Auf das unentgeltlich erworbene Nießbrauchsrecht kann der Nießbraucher keine AfA vornehmen