7.1 Getrenntlebende: Kann die Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung zurückgenommen werden?
OLG Bamberg, Beschluss v. 10.1.2023, 2 UF 212/22
7.2 Getrennt lebende Eltern: Zu welchem Haushalt gehört ein volljähriges Kind?
FG München, Urteil v. 26.7.2022, 12 K 1072/21
In seiner Entscheidung hat das FG darauf hingewiesen, dass das immaterielle Merkmal der Haushaltsaufnahme bei älteren, insbesondere volljährigen Kindern in den Hintergrund tritt und auch dann erfüllt sein könne, wenn sich die Zuwendungen immaterieller Art als Ausdruck des familiären Bandes (Fürsorge und Betreuung) darstellten.
7.3 Kindergeld: Was gilt bei einem behinderten Kind in einem psychiatrischen Krankenhaus?
FG Hamburg, Urteil v. 26.10.2022, 5 K 181/19
Das FG hat die Revision gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Das Verfahren ist anhängig, Az beim BFH III R 42/22. In vergleichbaren Fällen sollten Betroffene gegen die ablehnenden Bescheide der Familienkasse unter Hinweis auf das angegebene Verfahren Einspruch einlegen und auf das Ruhen des Verfahrens kraft Gesetzes nach § 363 Abs. 2 AO verweisen.
7.4 Scheidungsverfahren: Wie ist die Veräußerung des hälftigen Miteigentumsanteil steuerlich zu bewerten?
BFH, Urteil v. 14.2.2023, IX R 11/21
Bei der Überlassung eines Wohnobjekts an ein nach § 32 EStG zu berücksichtigendes Kind werden (mittelbar) auch Wohnzwecke des Überlassenden verwirklicht. Anders ist es jedoch, wenn – neben einem nach § 32 EStG zu berücksichtigenden Kind – die Wohnung auch anderen (ggf. unterhaltsberechtigten) Angehörigen überlassen wird.
7.5 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen: Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe ist nicht begünstigt
BFH, Urteil v. 15.2.2023, VI R7/21
Der Sachverhalt unterscheidet sich vom Fall des BFH-Urteils v. 3.9.2015, VI R 18/14, BStBl 2016 II S. 272. Dort hatten die im Bereich des Betreuten Wohnens beschäftigten Pfleger jeweils einen sog. Piepser bei sich, der den Notruf sofort an sie weiterleitete. Geschuldet war dort entsprechend nicht nur die Entgegennahme der Notrufe, sondern auch die Notfall-Soforthilfe im Haushalt durch das auf diese Weise verständigte Pflegepersonal.
Hinzuweisen ist ergänzend auf § 35a Abs. 5 Satz 1 EStG. Danach scheidet eine Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung jedenfalls aus, soweit die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung (Krankheits- oder Pflegekosten) berücksichtigt werden.
7.6 Warum Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio keine außergewöhnlichen Belastungen sind
Niedersächsisches FG, Urteil v. 14.12.2022, 9 K 17/21
Das FG gibt in seiner Entscheidung einen Überblick über die finanzgerichtliche Rechtsprechung zum Abzug von Fitnessstudiobeiträgen. Demnach kommt ein Ansatz als außergewöhnliche Belastung nur in Einzelfällen in Betracht. In der Regel fehlt es hierfür am Nachweis der medizinischen Indikation und der Zwangsläufigkeit der Kurse. Die Revision ist anhängig, Az beim BFH VI R 1/23.