zwischen

Name des Mandanten

Firma

Vertreten durch: Name, Vorname

Anschrift

(im Folgenden kurz als "Auftraggeber" bezeichnet)

und

Name der Kanzlei

Vertreter der Kanzlei

Anschrift

(im Folgenden kurz als "Auftragnehmer" bezeichnet)

§ 1 Auftrag

  1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zur Erstellung und elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 sowie zur Prüfung der Feststellungsbescheide für folgende Grundstücke:

    1. Grundstück A
    2. Grundstück B
    3. ...
  2. Der Auftragnehmer wird mit der Prüfung der Grundsteuerbescheide auf den 1.1.2025 für die unter I. bezeichneten Grundstücke beauftragt.
  3. Der Auftragnehmer wird beauftragt, für die unter I. bezeichneten Grundstücke einen Auszug aus dem Grundbuch erstellen zu lassen.

§ 2 Vergütung

  1. 1. Alternative: Zeitaufwand

    Die Abrechnung der Tätigkeit erfolgt mit einem Stundensatz von … EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

    2. Alternative: Pauschale

    Die Parteien vereinbaren ein Pauschalhonorar von …. EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Mit diesem Betrag sind Arbeitsstunden bis zu … Arbeitsstunden abgegolten. Dauert die Anfertigung der Feststellungserklärung länger als … Arbeitsstunden, wird dieser Mehraufwand zusätzlich berechnet, und zwar minutengenau mit einem Stundensatz i. H. v. … EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

  2. 1. Alternative: Zeitaufwand

    Nachlaufende Arbeiten (z. B. Rückfragen des Finanzamts oder der Gemeinde, Prüfung der Bescheide) werden mit den in § 2 I. vereinbarten Stundensätze berechnet.

    2. Alternative: Pauschale

    Nachlaufende Arbeiten (z. B. Rückfragen des Finanzamts oder der Gemeinde, Prüfung der Bescheide) werden mit der gesetzlichen Zeitgebühr gem. § 13 Satz 2 StBVV berechnet. Wird der Auftragnehmer mit der Einlegung eines Rechtsbehelfs beauftragt, richten sich die Gebühren nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 3 Vorschuss, Auslagen, Umsatzsteuer

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit einen angemessenen Vorschuss zu fordern.
  2. Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer den gesetzlichen Auslagenersatz einschließlich der Kosten für die Übermittlung der Feststellungserklärung.
  3. Sämtliche Positionen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Vollmacht, Vertretung

  1. Der Auftragnehmer wird nach § 80 Abs. 1 AO bevollmächtigt, den Auftraggeber in dem unter § 1 "Auftrag" bezeichneten Umfang gegenüber den Finanzbehörden und Gemeinden zu vertreten (Vertretungsvollmacht).
  2. Ein Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht wird der Finanzbehörde oder der Gemeinde gegenüber erst wirksam, wenn sie ihr zugeht.
  3. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, insbesondere zum Abruf des elektronischen Bescheids.
  4. Der Auftragnehmer wird als Empfangsbevollmächtigter für die Entgegennahme der Feststellungsbescheide für Zwecke der Grundsteuer zum 1.1.2022 berufen. Dem Auftragnehmer steht im Feststellungsverfahren die Einspruchsbefugnis zu (§ 352 AO).
  5. Der Auftragnehmer wird als Empfangsbevollmächtigter für die Entgegennahme der Grundsteuerbescheide auf den 1.1.2025 im Verhältnis zu den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland berufen. Dem Auftragnehmer steht im Grundsteuerverfahren die Widerspruchsbefugnis zu (§ 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 VWGO).

§ 5 Haftung

  1. Eine Haftung des Auftragnehmers für fahrlässig verursachte Schäden wird auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme i. S. d. § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG beschränkt. Die Haftung für Vorsatz sowie für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt. Die Haftungsbegrenzung umfasst die gesamte Tätigkeit des Auftragnehmers für den Antragssteller im Rahmen der Feststellungserklärung der Grundstückswerte.
  2. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner gegenüber Dritten, soweit sie in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird damit ausdrücklich abbedungen.

§ 6 Sonstiges

  1. Mit dieser Vereinbarung versichert und erklärt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass

    1. der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Ausführung dieser Vereinbarung notwendige Unterlagen vollständig und rechtzeitig übergibt und alle Angaben und Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen, vollständig und wahrheitsgetreu gemacht werden.
    2. der Auftraggeber auf Verlangen die zur Aufklärung des Sachverhalts und Bearbeitung der Feststellungserklärung erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stellt.
    3. er dem Auftragnehmer die Erlaubnis erteilt hat Auskünfte von Behörden – insbesondere Vermessungsämtern, Finanzverwaltung und Gemeinden – sowie von Dritten (z. B. Architekten, Versicherungen) einzuholen. Der Auftragnehmer ist befugt, das Abrufverfahren von objekt- und personenbezogenen Daten zu nutzen.
    4. der Auftraggeber zur Kenntnis genommen hat, dass die Feststellungserklärung der Grundstückswerte elektronisch übermittelt werden.
    5. er die Mandanteninformationen zum Datenschutz erhalten hat.
    6. er die Angaben zur Gel...

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