Anschaffungskosten
Bei Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist der Kaufpreis nicht nach der sog. Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden und auf das Gebäude aufzuteilen (→BFH vom 10.10.2000 – BStBl 2001 II S. 183).
Das gilt auch bei der Anschaffung von Eigentumswohnungen; dabei rechtfertigt die eingeschränkte Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit des Wohnungseigentümers hinsichtlich seines Bodenanteils keinen niedrigeren Wertansatz des Bodenanteils (→BFH vom 15.1.1985 - BStBl II S. 252).
Kürzung der Anschaffungskosten bei Erwerb eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen, von denen eine Wohnung mit einem Wohnrecht belastet ist →BMF vom 24.7.1998 (BStBl I S. 914 unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 9.2.2001 (BStBl I S. 171), Rz. 50, bestätigt durch →BFH vom 31.5.2000 (BStBl 2001 II S. 594).
(Anhang 30)
Aufwendungen für Baumaßnahmen, mit denen der Verkäufer einer Eigentumswohnung oder eine seiner Firmen zeitgleich mit dem Abschluss des Kaufvertrags beauftragt wird, gehören zu den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung (→BFH vom 17.12.1996 - BStBl 1997 II S. 348).
Bei Erwerb einer Eigentumswohnung gehört der im Kaufpreis enthaltene Anteil für das in der Instandhaltungsrückstellung angesammelte Guthaben nicht zu den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung (→BFH vom 9.10.1991 - BStBl 1992 II S. 152).
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind zur Berechnung der AfA zu mindern
(Anhang 9)
Beitrittsgebiet
Bemessungsgrundlage nach den Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten zum 1.7.1990 (→ BMF vom 21.7.1994 - BStBl I S. 599 und vom 15.1.1995 - BStBl I S. 14).
Dachgeschoss
Baumaßnahmen an einem Dachgeschoss (→BMF vom 10.7.1996 - BStBl I S. 689 - Anhang 35)
Einlage eines Wirtschaftsguts
Beispiel:
Ein Gebäude (Anschaffungskosten 1.000.000 €) wurde in den Jahren 01 bis 10 zu Vermietungszwecken genutzt. Die AfA betrug jährlich 2 %. Das Gebäude wird zu Beginn des Jahres 11 in ein Betriebsvermögen eingelegt und zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt. Der Teilwert beträgt 900.000 €. Die AfA-Bemessungsgrundlage bemisst sich nach § 7 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG wie folgt:
Anschaffungskosten |
1.000.000 € |
./. AfA 10 Jahre x 2 % |
200.000 € |
= Bemessungsgrundlage: |
800.000 € |
Bei einer künftigen AfA von 3 % (= 24.000 €, →R 44 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1) verbleibt nach Ablauf von 33 Jahren ein Restbuchwert von 108.000 € (900.000 € ./. 792.000 €). Im darauf folgenden Jahr darf nur noch eine AfA in Höhe von 8.000 € vorgenommen werden. Von dem danach verbleibenden Restbuchwert in Höhe von 100.000 € darf keine AfA vorgenommen werden. Bei einer Veräußerung ist dieser Restbuchwert gewinnmindernd zu berücksichtigen. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG bleiben unberührt.
Fertigstellung von Teilen eines Gebäudes zu verschiedenen Zeitpunkten
Bei der Errichtung eines zur unterschiedlichen Nutzung bestimmten Gebäudes sind die Herstellungskosten des noch nicht fertig gestellten selbständigen Gebäudeteils in die AfA-Bemessungsgrundlage des bereits fertig gestellten Gebäudeteils einzubeziehen (→BFH vom 9.8.1989 - BStBl 1991 II S. 132). Vgl. aber das Wahlrecht nach →R 43 Abs. 2.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
→ BMF vom 18.7.2003 (BStBl I S. 386)
(Anhang 30)
Sind für ein Wirtschaftsgut nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet worden, ohne dass hierdurch ein anderes Wirtschaftsgut entstanden ist, so bemisst sich die weitere AfA
Beispiel:
Ein Gebäude (Anschaffungskosten 1.000.000 €) wurde in den Jahren 01 bis 10 zu Vermietungszwecken genutzt. Die AfA betrug jährlich 2 %. Das Gebäude wird zu Beginn des Jahres 11 in ein Betriebsvermögen eingelegt und zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt. Im Jahr 13 fallen nachträgliche Herstellungskosten in Höhe von 100.000 € an. Die AfA-Bemessungsgrundlage bemisst sich nach § 7 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG wie folgt:
Anschaffungskosten |
1.000.000 € |
./. AfA 10 Jahre x 2 % |
200.000 € |
= Bemessungsgrundlage ab dem Jahr 11 |
800.000 € |
AfA in den Jahren 11 und 12 je 3 % = 24.000 €
+ nachträgliche Herstellungskosten |
100.000 € |
= Bemess... |