Verfahrensgang
BFH (Beschluss vom 28.05.2003; Aktenzeichen IV B 60/02, IV B 72/03) |
Tatbestand
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1471433 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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