Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 28.05.2003; Aktenzeichen IV B 60/02, IV B 72/03)

 

Tatbestand

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1471433

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge