(1) 1Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG rechnen neben den Einkünften aus einer im Inland ausgeübten auch die aus einer im Inland verwerteten selbständigen Arbeit. 2Zur Ausübung gehört z. B. die inländische Vortragstätigkeit durch eine im Ausland ansässige Person. 3Eine Verwertung im Inland liegt z. B. vor, wenn ein beschränkt steuerpflichtiger Erfinder sein Patent einem inländischen Betrieb überläßt oder wenn ein beschränkt steuerpflichtiger Schriftsteller sein Urheberrecht an einem Werk auf ein inländisches Unternehmen überträgt.

 

(2) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Tätigkeit eines im Ausland ansässigen Textdichters zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften führt vgl. BFH-Urteile vom 28. 2. 1973 (BStBl II S. 660) und vom 20. 7. 1988 (BStBl 1989 II S. 87).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?