(1) Voraussetzungen für die Vergütung/Erstattung:

 

1.

Dem auf amtlichem Vordruck zu stellenden Antrag ist das Original

  • der vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt ausgestellten Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung oder
  • des Freistellungsauftrags oder der Bescheinigung im Sinne des § 44a Abs. 5 Satz 2 EStG beizufügen.
 

2.

1Der Anteilseigner weist die Höhe der anrechenbaren Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer durch die Urschrift der Steuerbescheinigung oder durch eine als solche gekennzeichnete Ersatzbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts nach (§ 44 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4, § 45 KStG; § 45a Abs. 3 EStG). 2Wegen der Steuerbescheinigung bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen, → Abschnitt 99 Abs. 6 Satz 5 KStR.

 

3.

1Die in Nummer 2 bezeichnete Steuerbescheinigung ist nicht durch einen Hinweis nach § 45 Abs. 2 KStG gekennzeichnet. 2Zu dieser Kennzeichnung ist das Kreditinstitut verpflichtet, wenn die Aktien oder die Anteilscheine an einem Sondervermögen im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge nicht bei dem Kreditinstitut in einem Wertpapierdepot verzeichnet waren, das auf den Namen des Anteilseigners lautet (§ 36b Abs. 5 Nr. 2 EStG, § 45 Abs. 2 KStG, §§ 39a, 49 KAGG). 3Die Kennzeichnung kommt insbesondere bei Aktien oder Anteilscheinen in Betracht, die der Inhaber selbst aufbewahrt, z. B. in einem Bankschließfach. 4Die Steuerbescheinigung ist auch zu kennzeichnen, wenn Ausschüttungen auf Anteile an einer GmbH von der Vorlage eines Dividendenscheins abhängig sind.

 

(2) 1Eine NV-Bescheinigung ist nicht zu erteilen, wenn der Anteilseigner voraussichtlich von Amts wegen oder auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt wird. 2Das gilt auch, wenn die Veranlagung voraussichtlich nicht zur Festsetzung einer Steuer führt. 3Im Fall der Eheschließung hat der Anteilseigner eine vorher auf seinen Namen ausgestellte NV-Bescheinigung an das Finanzamt auch dann zurückzugeben, wenn die Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist. 4Das Finanzamt hat auf Antrag eine neue NV-Bescheinigung auszustellen, wenn anzunehmen ist, daß für den unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner und seinen Ehegatten auch nach der Eheschließung eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt; bei Veranlagung auf Antrag gilt Satz 1 entsprechend. 5Für Kapitalerträge, die nach einem Erbfall zugeflossen sind, berechtigt eine auf den Namen des Erblassers ausgestellte NV-Bescheinigung nicht zur Vergütung der Körperschaftsteuer und zur Erstattung der Kapitalertragsteuer an die Erben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?