Tz. 25

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Der Erlass eines Haftungsbescheides kann sich auch nach Treu und Glauben wegen Verwirkung verbieten. Zur Frage der Verwirkung bei der Inanspruchnahme von Haftenden s. BFH v. 07.04.1960, V R 296/57, HFR 1961, 176. Die Frage der Verwirkung lässt sich hierbei nicht losgelöst vom haftungsauslösenden Verhalten beurteilen. Sie kommt bei einer verschuldensunabhängigen Haftung eher in Betracht wie in den Fällen eines vorsätzlich schädigenden Verhaltens.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge