Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, WM Beilage 1/98 zu Heft 20, 1998;
Dittges/Grass, EG-Rechtswidrigkeit der Fahndungswelle bei deutschen Banken, BB 1998, 1390;
Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 1999, 175;
Kunz, Durchsuchung und Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren, BB 2000, 438;
Park, Der Anwendungsbereich des § 110 StPO bei Durchsuchungen in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, wistra 2000, 453;
Kemper, Die Beschlagnahmefähigkeit von Daten und E-Mails, NStZ 2005, 539;
Kemper, Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände – Bringschuld oder Holschuld, NJW 2005, 3679;
Rüping, Steuerberatung, Steuerhinterziehung und Durchsuchung, DStR 2006, 1249;
Kutzner, Die berufliche Stellung des Steuerberaters im Lichte des Strafprozessrechts, DStZ 2006, 781;
Rau, Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen im Zusammenhang mit Rechtsanwalts- und Notaranderkonten, wistra 2006, 410;
Kemper, Die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung in Steuerstrafsachen, wistra 2007, 249;
Roxin, Zum Beweisverwertungsverbot bei bewusster Missachtung des Richtervorbehalts nach § 105 I 1 StPO, NStZ 2007, 616;
Matthes, Zwischen Durchsuchung und Rasterfahndung – Verdachtsbegründung und Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerfahndung, wistra 2008, 10;
Kemper, Das Beschlagnahmeverzeichnis nach § 109 StPO in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, wistra 2008, 96;
Michalke, Wenn der Staatsanwalt klingelt – Verhalten bei Durchsuchung und Beschlagnahme, NJW 2008, 1490;
Müller, Die Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen beim Steuerberater, StBp 2008, 159;
Graulich, Die Sicherstellung von während einer Durchsuchung aufgefundenen Gegenständen – Beispiel Steuerstrafverfahren, wistra 2009, 299;
Gusy, Grundgesetzliche Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse i. S. d. Art 13 II GG, NStZ 2010, 353;
Weitbrecht/Weidenbach, Achtung Dawn Raid! Die Rolle des Anwalts bei Durchsuchungen, NJW 2010, 2328;
Tormöhlen, Durchsuchungen beim Verdächtigen und Unverdächtigten, AO-StB 2010, 282, 341;
Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherstellung von Beweismitteln, wistra 2010, 295;
Mack, Erscheinen der Steuerfahndung in der Beraterpraxis, DStR 2010, 53;
Beyer, Sicherstellung und Beschlagnahme von Daten auf einem ausländischen Server, AO-StB 2013, 29;
Schwarz, Die Durchsuchung bei Steuerberatern, wistra 2017, 4.
Tz. 7
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
Beschlagnahme- (s. § 98 Abs. 1 StPO) und Durchsuchungsanordnungen (s. § 105 Abs. 1 StPO) sind dem Gericht vorbehalten. Die entsprechenden Anträge stellt die Staatsanwaltschaft bzw. die Strafsachenstelle, nicht aber die Steuerfahndung (s. Rz. 15). Das Gericht darf eine Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen davon überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (BVerfG v. 29.11.2004, 2 BvR 1034/02, wistra 2005, 135; zum Begründungserfordernis BVerfG v. 17.03.2009, 2 BvR 1940/05, NJW 2009, 1516; zur Durchsuchung bei einem Anwalt als Beschuldigten s. BVerfG v. 06.05.2008, 2 BvR 384/07, NJW 2008, 1937; Durchsuchung bei einem Notar wegen Urkunden, die dem FA vorzulegen sind, BVerfG v. 29.02.2012, 2 BvR 1954/11, NJW 2012, 2096). Seine Anordnung hat die Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchbrechung definieren (BVerfG v. 27.05.1997, 2 BvR 1992/92, NJW 1997, 2165; BVerfG v. 06.03.2002, 2 BvR 1619/00, NJW 2002, 1941). Der Beschluss muss auch Angaben zum Tatvorwurf enthalten (BVerfG v. 21.06.1994, 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; BVerfG v. 30.03.2004, 2 BvR 152/01, wistra 2004, 295; BVerfG v. 03.07.2006, 2 BvR 2030/04, wistra 2006, 377), wenn auch die Mitteilung von Verdachtsgründen nicht zwingend erforderlich ist (BVerfG v. 24.03.2003, 2 BvR 180/03, NStZ 2004, 160). Selbst wenn die Durchsuchung im durch Art. 13 GG geschützten Bereich stattfindet (z. B. in einer Wohnung), ist für die Durchsuchung kein höherer Verdachtsgrad als der Anfangsverdacht erforderlich (BVerfG v. 20.04.2004, 2 BvR 2043/04, NJW 2004, 3171). Mängel der Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel können im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden, wenn die Maßnahme bereits vollzogen ist (BVerfG v. 20.04.2004, 2 BvR 2043/04, NJW 2004, 3171). Der Zweck des Richtervorbehalts hat auch Auswirkungen auf den Zeitraum, innerhalb dessen die gerichtliche Durchsuchungsanordnung vollzogen werden darf. Spätestens nach Ablauf eines halben Jahres verliert ein Durchsuchungsbeschluss seine rechtfertigende Kraft (BVerfG v. 27.05.1997 aaO; zur Dauer einer Durchsuchung s. LG Frankfurt/M. v. 04.09.1996, 5/29 Qs 16/96, NJW 1997, 1170). Ordnet das Gericht die Beschlagnahme von Gegenständen an, bevor diese von den Strafverfolgungsbehörden in amtlichen Gewahrsam genommen worden sind, so muss der Beschluss die Gegenstände so genau bezeichnen, dass keine Zweifel darüber entstehen, ob sie von der Beschlagnahmeanordnung erfasst sind. Das ...