Tz. 8

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Kinder der Geschwister sind Nichten und Neffen, nicht jedoch Kinder der Geschwister untereinander (z. B. Vettern), (AEAO zu § 15, Nr. 4).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge