Schrifttum

Schmidt/Ruckes, Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Hintergrund, Inhalte und Praxisaspekte, IStR 2017, 473.

 

Tz. 1

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Mit der Aufhebung des § 30a AO wird nicht nur den Veränderungen in der rechtspolitischen Ausgangslage sondern auch der Rspr. des BVerfG (v. 09.03.2004, 2 BvL 17/02, BStBl. II 2005, 56) Rechnung getragen. Die Aufhebung des § 30a AO ermöglicht es, dass die Finanzbehörden künftig ohne die bislang geltenden Einschränkungen in § 30a AO bei hinreichendem Anlass nach Maßgabe des § 93 AO Auskunftsersuchen – auch Sammelauskunftsersuchen nach dem neuen § 93 Abs. 1a AO – an inländische Kreditinstitute richten dürfen, um Informationen über deren Kunden und deren Geschäftsbeziehungen zu Dritten erlangen zu können, vgl. BT-Drs. 18/11132, 23.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge