Schrifttum
Ruban, Der Rechtsweg zum Bundesfinanzhof, StVj 1991, 142;
von Wedelstädt, Die Tücken der Nichtzulassungsbeschwerde, DB 1991, 1899;
Schuhmann, Die Nichtzulassungsbeschwerde aus der Sicht des Bundesfinanzhofs, DStZ 1992, 28;
Sangmeister, Zurückweisung der Revision der Revision als unbegründet trotz absoluten Revisionsgrundes bei Unzulässigkeit der Klage, ZIP 1994, 230;
Kempermann, Checkliste für den Zugang zum BFH, DStR 1995, 444;
Dänzer-Vanotti, Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs – Der BFH überspannt die Anforderungen, DStZ 1999, 516;
Gerharz, Der Einzelrichter in der Finanzgerichtsbarkeit als gesetzlicher Richter, 1999;
Küttner, Die Garantie des gesetzlichen Richters im Rahmen der FGO, 1999;
Notthoff, Telefax, Computerfax und elektronische Medien – Der aktuelle Stand zum Schriftformerfordernis im Verfahrensrecht, DStR 1999, 1076;
Schaumburg, Reform des finanzgerichtlichen Revisionsrechts, StuW 1999, 68;
List, Die permanente Reform der finanzgerichtlichen Revision, DStR 2000, 1499;
Rüsken, Rechtsbehelfe gegen willkürliche Gerichtsentscheidungen, DStZ 2000, 815;
Seer, FGO-Änderungsgesetz – Zweitinstanzlicher Rechtsschutz bleibt auf der Strecke, BB 2000, 2387;
Beermann, Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 116 FGO, DStZ 2001, 312;
Beermann, Neugestaltung der Revisionszulassung nach der FGO, DStZ 2001, 155;
Bilsdorfer, Das zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung, BB 2001, 753;
Lange, Neuregelung des Zugangs vom BFH – Das zweite FGO-Änderungsgesetz, NJW 2001, 1098;
Seer, Defizite im finanzgerichtlichen Rechtsschutz, StuW 2001, 3;
Spindler, Das 2. FGO-Änderungsgesetz, DB 2001, 61;
Schuhmann, Grundsätzliche Bedeutung bei der Nichtzulassungsbeschwerde – Neuer Wein in alten Schläuchen, Stbg. 2002, 61;
Lange, Die Verlängerung der Begründungsfrist für eine Nichtzulassungsbeschwerde, DStZ 2003, 269;
List, Probleme bei der Nichtzulassungsbeschwerde, DB 2003, 572;
Seer, Rechtsmittel und Rechtsschutz nach der FGO-Reform, StuW 2003, 193;
Beermann, Neugestaltung der Revisionsgründe und "Einzelfallgerechtigkeit" durch Beseitigung von Fehlurteilen, DStR 2005, 450;
von Wedelstädt, Der Weg zum Bundesfinanzhof, AO-StB 2005, 87;
Beermann, Offensichtliche Rechtsfehler und Revisionszulassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, DStZ 2006, 71;
Lange, Ist die Reform der Revisionszulassungsgründe gescheitert, StuW 2006, 366;
Hoffmann, Glück und Unglück des BFH bei der Divergenz, GmbH-StB 2008, 248;
Jäger, Revisionsrechtliche Besonderheiten bei Entscheidungen in Zolltarifsachen, ZfZ 2008, 240;
Gersch, Tipps für eine erfolgreiche Erhebung und Begründung der Klage, AO-StB 2009, 296;
Heuermann, Beweisanzeichen als bipolare Elemente zur Prüfung innerer Tatsachen, StuW 2009, 356;
Müller, Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensverstößen des FG, AO-StB 2009, 302;
Offerhaus, Immer noch zu viele unzulässige Verfahren beim Bundesfinanzhof, Stbg. 2009, 49;
Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl. 2010;
Müller, Begründungspflicht bei Einlegen der Grundsachrevision, AO-StB 2010, 308;
Müller, Begründungspflicht bei der Divergenzrevision, AO-StB 2011, 49;
Bartone, Rechtsschutz gegen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Finanzprozess, AO-StB 2011, 213;
Spindler, Richterliche Rechtsfortbildung und Rechtssicherheit, FS Paul Kirchhof, 2013, 1789;
Jachmann, Richterliche Rechtsfortbildung im Steuerrecht, FS Frotscher, 2013, 259;
Jachmann, Rechtsschutz in Steuersachen, FS Paul Kirchhof, 2013, 1779;
Grube, Zum übergangenen Beweisantrag und zur gerichtlichen Hinweispflicht im Steuerprozess, DStZ 2013, 591;
Kulosa, Zugang zum BFH bei schwerwiegenden Rechtsfehlern – Plädoyer für mehr Großzügigkeit, DStR 2013, 1523;
Jachmann-Michel, Die erfolgreiche Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zum BFH, jM 2015, 426;
Rüsken/Bleschick, Revisionszulassung und Revision – eine Handreichung zu deren Begründung, DStR Beihefter 2015 zu Nr. 14–15, 45;
Nacke, Verfahren vor dem BFH – Anforderungen und Fallstricke, NWB 2016, 2054.
A. Grundsätzliches zum Rechtsmittelbegriff
Tz. 1
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
Rechtsmittel sind prozessuale, regelmäßig durch die Notwendigkeit, besondere Förmlichkeiten zu wahren, gekennzeichnete Rechtsbehelfe. Durch sie wird eine gerichtliche Entscheidung vor ihrer Rechtskraft einem höheren Gericht eines Instanzenzugs zu ihrer Nachprüfung unterbreitet, um ihre Aufhebung (Kassation) und eine für den Rechtsmittelführer günstigere Entscheidung (Reformation) zu erlangen. Wesensmerkmal jeden Rechtsmittels sind allgemein
- der Devolutiveffekt, kraft dessen die Sache bei der angerufenen höheren Instanz anhängig und deren Zuständigkeit für die Entscheidung bewirkt wird, und
- der Suspensiveffekt, kraft dessen der Eintritt der formellen Rechtskraft (§ 110 FGO) aufgeschoben wird.
Bei Beschwerden i. S. von § 128 FGO tritt der Devolutiveffekt mit Rücksicht auf die Abhilfemöglichkeit (§ 130 FGO; s. auch die dortigen Erläuterungen) erst mit Vorlage an den BFH ein. Dies gilt nicht für die NZB, die unmittelbar beim BFH zu erheben ist (§ 116 Abs. 2 FGO). Auch bei Anhörun...