Steuerliche Betriebsleiter im Sinne von § 27 Abs. 1 des Gesetzes sind dem Betrieb oder Unternehmen nicht angehörende Personen, deren sich der Steuerpflichtige zur Erfüllung seiner Pflichten bedient.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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