1Wer Mineralöl unter Steueraussetzung lagern will, hat beim Hauptzollamt die Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes zu beantragen. 2Die §§ 4 und 6 gelten sinngemäß.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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