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Die zuständigen Behörden können einem Kreditinstitut gestatten, für die Geschäftsfelder Privatkundengeschäft und Firmenkundengeschäft einen alternativen maßgeblichen Indikator zu verwenden. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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