43.

Vorbehaltlich der Zustimmung seitens der zuständigen Behörden kann ein Kreditinstitut unter Wahrung der folgenden Bedingungen einer Position ohne Rating in einem ABCP-Programm ein abgeleitetes Rating im Sinne von Nummer 44 übertragen:

 

a)

Positionen im "Commercial Paper", die vom ABCP-Programm emittiert sind, sind Positionen mit Rating;

 

b)

Das Kreditinstitut überzeugt die zuständigen Behörden, dass seine interne Bemessung der Kreditqualität der Position der öffentlich verfügbaren Bemessungsmethode einer oder mehrerer anerkannter ECAI entspricht, wenn es um das Rating für Wertpapiere geht, die durch die Forderungen des verbrieften Typs unterlegt sind;

 

c)

Die ECAI, deren Methode im Sinne von Buchstabe b zu entsprechen ist, umfassen jene ECAI, die ein externes Rating für die vom ABCP-Programm emittierten "Commercial Paper" abgegeben haben. Quantitative Elemente – wie Stressfaktoren –, die bei der Bemessung der Position im Hinblick auf eine spezifische Kreditqualität verwendet werden, müssen mindestens so konservativ sein wie jene, die bei der einschlägigen Bemessungsmethode der besagten ECAI zugrunde gelegt werden;

 

d)

Bei der Entwicklung seiner internen Bemessungsmethode hat ein Kreditinstitut die relevanten veröffentlichten Ratingmethoden der anerkannten ECAI zu berücksichtigen, die ein Rating für das "Commercial Paper" des ABCP-Programms abgeben. Diese Berücksichtigung ist durch das Kreditinstitut zu dokumentieren und regelmäßig, wie in Buchstabe g beschrieben, zu aktualisieren;

 

e)

Die interne Bemessungsmethode des Kreditinstituts enthält Ratingstufen, wobei zwischen diesen und den Ratings anerkannter ECAI ein enger Zusammenhang besteht. Diese Entsprechung ist ausdrücklich zu dokumentieren;

 

f)

Die interne Bemessungsmethode fließt in die internen Risikomanagementprozesse des Kreditinstituts ein, d. h. in seine Beschlussfassungs-, Managementinformations- und Kapitalallokationsprozesse;

 

g)

Interne oder externe Prüfer, ein ECAI bzw. die interne Kreditprüfungsstelle oder Risikomanagementfunktion des Kreditinstituts nehmen regelmäßige Kontrollen des internen Bemessungsprozesses und der Qualität der internen Bemessungen der Kreditqualität der Forderungen des Kreditinstituts im Rahmen eines ABCP-Programms vor. Führen die interne Revison, die Kreditprüfungsstelle bzw. die Risikomanagementfunktionen eines Kreditinstituts diese Kontrolle durch, dann sind diese Funktionen unabhängig vom ABCP-Programm-Geschäftszweig und von den Kundenbeziehungen zu sehen;

 

h)

Das Kreditinstitut beobachtet die Entwicklung seiner internen Ratings im Zeitablauf, um die Güte seiner internen Bemessungsmethode zu bewerten. Gegebenenfalls sind Anpassungen dieser Methode erforderlich, wenn beispielsweise die Wertentwicklung der Forderungen regelmäßig von der von den internen Ratings vorgezeichneten abweicht;

 

i)

Das ABCP-Programm umfasst Kreditvergabekriterien in Form von Kredit- und Anlageleitlinien. Bei der Entscheidung über einen Aktiva-Kauf muss der ABCP-Programmverwalter die Art des zu erwerbenden Aktivums, die Art und den Geldwert der Forderungen, die sich aus der Bereitstellung von Liquiditätsfazilitäten und Bonitätsverbesserungen ergeben, sowie die Verlustverteilung und die rechtliche sowie wirtschaftliche Isolation der von der die Aktiva veräußernden Einrichtung übertragenen Aktiva berücksichtigen. Zudem ist eine Kreditanalyse des Risikoprofils des Aktiva-Verkäufers vorzunehmen, so wie auch eine Analyse der vergangenen und erwarteten künftigen finanziellen Entwicklung, der derzeitigen Marktposition, der erwarteten künftigen Wettbewerbsfähigkeit, des Verschuldungsgrads, der Cashflows, der Zinsdeckung sowie des Schuldenratings einzubeziehen ist. Ferner muss eine Prüfung der Kreditvergabekriterien, der Kundenbetreuungsfähigkeiten und der Inkassoverfahren des Verkäufers erfolgen;

 

j)

Die Kreditvergabekriterien des ABCP-Programms legen Mindestanerkennungskriterien für Aktiva fest. So gilt insbesondere, dass

i) der Erwerb von Aktiva, die in hohem Maße überfällig oder ausgefallen sind, ausgeschlossen sind;
ii) eine übermäßige Konzentration auf einen einzelnen Schuldner oder einen einzelnen geografischen Raum eingeschränkt wird, und
iii) die Laufzeit der zu erwerbenden Aktiva begrenzt ist;
 

k)

Das ABCP-Programm wird über Inkassostrategien und -prozesse verfügen, die die operationelle Fähigkeit und die Kreditqualität des Servicer berücksichtigen. Das ABCP-Programm wird das Verkäufer-/Servicer-Risiko mittels verschiedener Methoden mindern, wie z. B. mittels Auslösern, die sich auf die derzeitige Kreditqualität stützen, wodurch eine Vermengung von Mitteln verhindert würde;

 

l)

Die aggregierte Verlustschätzung eines Aktivapools, der im Rahmen eines ABCP-Programms erworben werden soll, muss alle Quellen potenzieller Risiken berücksichtigen, wie das Kredit- und das Verwässerungsrisiko. Wenn die durch den Verkäufer erbrachte Bonitätsverbesserung sich von der Höhe her lediglich auf kreditbezogene Verluste stützt, dann ist eine gesonderte Rückstell...

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