(1) Asymptomatische Kontaktpersonen nach Absatz 2 können getestet werden.
(2) Kontaktpersonen im Sinne des Absatzes 1 sind:
2. |
Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen in demselben Haushalt leben oder gelebt haben, und |
3. |
Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, |
a) |
die sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person betreuen, behandeln oder pflegen oder betreut, behandelt oder gepflegt haben, oder |
b) |
von der sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person betreut, behandelt oder gepflegt werden oder wurden. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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