1Personen dürfen in Freizonen nur mit besonderer Erlaubnis des Hauptzollamts wohnen. 2Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Zollbelange nicht entgegenstehen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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