BMF, Schreiben v. 28.11.2017, IV C 7 - S 3104/09/1001, BStBl I 2017, 1526

Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4.11.2016 – IV C 7 – S 3104/09/10001, DOK 2016/1012678 (BStBl 2016 I S. 1166) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2018 anzuwenden.

 

Normenkette

BewG § 14 Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2017, 1526

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?