Rz. 70

Die neuen Verschonungsregelungen gelten – rückwirkend – für alle Erwerbe ab dem 01.07.2016. Für Erwerbe zwischen dem 01.07.2016 und dem 14.10.2016 geht die h. M. von einer verfassungsrechtlich zulässigen unechten Rückwirkung aus, da ab dem 24.06.2016 kein Steuerbürger auf den Fortbestand der alten Regelung vertrauen durfte.

Vordergründig gilt dies (unbeachtliche Rückwirkung) auch für den ab 01.01.2016 geltenden Kapitalisierungsfaktor von 13,75 bei der Bewertung des Betriebsvermögens (statt des für 2016 bis dahin angesetzten Faktors von 17,86). Für den Fall jedoch, dass ein Erwerb in der ersten Halbjahreshälfte 2016 nachbewertet (bzw. neubewertet) wird und sich dadurch eine nachteilige Vermögensverwaltungsquote (über 50 %) ergeben sollte, kann dies mit einer gravierenden Nachbesteuerung verbunden sein (vgl. Mannek, NWB, Bsp. 1.2.4).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?