Rz. 72

Bei einem Erwerb von mehr als 26 Mio. EUR kommt (Wahlrecht) entweder das Abschmelzungsmodell (Stufenverschonung) oder das Erlassmodell zur Anwendung.

Bei Erwerben ab 90 Mio. EUR gibt es keine Stufen-Verschonung mehr; es kommt nur noch eine Verschonungsbedarfsprüfung (Erlassmodell) zum Tragen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?