Rz. 40

Das ErbStG vor 1996 war entsprechend der damaligen Fassung des § 37 ErbStG anzuwenden auf Erwerbe ab dem 01.01.1974. Bezüglich der bis zum 31.12.1995 stattgefundenen Gesetzesänderungen siehe ausführlich Jülicher in T/G/J/G, § 37 Rn. 15.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?