Rz. 51

Neben den vollgebürtigen Geschwistern (dasselbe Elternpaar) zählen auch die halbgebürtigen Geschwister (nur ein gemeinsamer Elternteil) zu den Geschwistern nach Steuerklasse II Nr. 2. Haben die Eltern neben ihren leiblichen Kindern ein Adoptivkind, rechnen Kinder und Adoptivkinder zu Steuerklasse II Nr. 2, obwohl sie nicht als Geschwister verwandt sind. Hat jeder Ehegatte ein Kind mit in die Ehe gebracht, ist die Steuerklasse II Nr. 2 insoweit nicht anwendbar.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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