Rz. 32

Weder gesetzlich noch verwaltungsmäßig geregelt ist die Zuständigkeit in Fällen von deutschen Auslandsbediensteten bzw. aufgrund von DBA-Vereinbarungen steuerfreier Erwerbe trotz inländischem EL oder Schenker. Jülicher in T/G/J/G, § 35 Rn. 4 tendiert zu Recht in analoger Anwendung des § 19 Abs. 1 Satz 3 AO zu dem FA, in dessen Bezirk sich die Dienstbezüge zahlende Kasse befindet bzw. zum FA des inländischen Erwerbers oder Schenkers i. S. d. Abs. 2 Nr. 2.

 

Rz. 33–34

vorläufig frei

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?