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Als ein echter Beitrag zur Steuervereinfachung ist die ersatzlose Streichung des Tatbestandes "Ersatzanspruch" in § 3 ErbStG anzusehen. Dies war schon mit der Vorlage des Referentenentwurfs zum UntErlG 2007 vom 18.10.2006 vorgesehen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?