Rz. 38

Gesamtbewertungsverfahren ermitteln den gemeinen Wert eines Unternehmens unter der Prämisse, dass es als (wirtschaftliche) Einheit fortgeführt wird. So ist die in Zukunft zu erwartende Ertragslage, und nicht die gemeinen Werte der einzelnen Wirtschaftsgüter, die entscheidende Bewertungsgrundlage. Die Praxis kennt als Gesamtbewertungsverfahren insb.:

 

Rz. 39

  1. Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren)

    Diese – am häufigsten angewandten – Bewertungsverfahren basieren auf den (prognostizierten) zukünftigen Zahlungsüberschüssen (Zahlungsstrom = Cashflow) und diskontieren diese finanzmathematisch auf den Bewertungsstichtag. Der Cashflow versucht die tatsächlichen Zahlungsströme abzubilden, sodass die nicht zahlungswirksamen Posten wie z. B. Abschreibungen oder Rückstellungen nicht erfasst werden. Somit ist der Cashflow eine Liquiditätskennzahl. Ein positiver Cashflow drückt demnach aus, dass ein Unternehmen die Kredite aus seinen laufenden Einnahmen tilgen kann. Der Begriff DCF bedeutet demnach "abgezinster Zahlungsstrom". Dabei werden sowohl zu zahlende (betriebliche) Ertragssteuern als auch die gemeinen Werte des nicht betriebsnotwendigen Vermögens mit einbezogen. Es existieren – je nach Finanzierungsannahme – unterschiedliche DCF-Verfahren.

  2. Ertragswertverfahren

    Im Unterschied zum DCF-Verfahren werden bei der Bewertung die Erträge des Unternehmens zugrunde gelegt. Zu nennen sind insb. die folgenden Standards:

    1. Der AWH-Standard wurde auf der Basis der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft der wertermittelnden Betriebsberater im Handwerk vom Zentralverband des Deutschen Handwerks herausgegeben. Ausgehend von den Ergebnissen in der Vergangenheit wird der Unternehmenswert unter Einbeziehung eines Kapitalisierungszinssatzes berechnet.
    2. Der IDW S1 wurde vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelt und beschreibt grundsätzliche Erwägungen, nach denen Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten können. Die in der Zukunft zu erwartenden Erträge werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Gerade im Bereich der Bewertung einer KapG kommt diese Methode zum Einsatz.
  3. Multiplikatorenverfahren

    Ziel des Multiplikatorenverfahrens ist es, den Unternehmenswert mithilfe von Kennzahlen zu ermitteln. Je nach Branche werden die Multiplikatoren auf bestimmte (reelle) Basisgrößen bezogen (z. B. Umsatz, Gewinn oder Cashflow). Eindeutiger Vorteil dieser Methode ist die einfache Handhabung. Demnach wird diese Methode insb. zur Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen, wie bspw. Buchhandlungen, dem Kfz-Handel oder Optikergeschäften, sowie von Freiberuflerpraxen herangezogen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?