Rz. 298

In der Literatur (statt aller s. K/E, § 3 Rn. 208 f. sowie Hannes/Holtz, in M/H/H, § 3 Rn. 54) werden folgende Verschonungsalternativen vorgeschlagen:

  • vorgezogene vorweggenommene Erbfolge, wobei auf den Zehnjahreszeitraum (s. § 2325 Abs. 3 BGB) zu achten ist;
  • Verzicht auf den Pflichtteil (s. § 2346 BGB), ggf. modifizierter Verzicht (s. hierzu Nieder in Münchener Vertragshandbuch, Bd. 6, XVIII);
  • Verringerung des Pflichtteilsanspruchs.

In allen Fällen ist jedoch auf den Ersatztatbestand des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG zu achten.

 

Rz. 299–309

vorläufig frei

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