Ausgewählter Literaturhinweis:

Götzenberger, Konsequenzen des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, BB 2009, 131.

 

Rz. 360

Bei der Fortsetzungsklausel (der Anteil des verstorbenen Gesellschafters geht im Anwachsungserwerb auf die verbleibenden Gesellschafter über und die Erben des verstorbenen Gesellschafters werden abgefunden) führt der Übergang des Gesellschaftsanteils als Schenkung auf den Todesfall zur Erbschaftsteuer, soweit der Steuerwert Abfindungsansprüche des ausscheidenden Gesellschafters bzw. dessen Erben übersteigt. Unter der Annahme, dass die Steuerwerte nach neuem Bewertungsrecht den Verkehrswerten entsprechen, versteuern die übrigen Gesellschafter ab 2009 einen Anwachsungserwerb überall dort, wo die Abfindungsansprüche unter Verkehrswertniveau liegen. Solchen Vereinbarungen liegen z. B. sog. "Buchwertklauseln" zugrunde, wenn im Interesse der Unternehmenskontinuität der Abfindungsanspruch der ausscheidenden Gesellschafter (bzw. deren Erben) auf die Bilanzwerte festgezurrt wird.

Korrespondierend damit unterliegt bei den Erben, die ihren Gesellschaftsanteil an Mitgesellschafter übertragen müssen, ab 2009 nur der Abfindungsanspruch der Besteuerung (§ 10 Abs. 10 ErbStG).

Der Anwachsungserwerb ist begünstigt i. S. d. §§ 13a, 13b ErbStG, der Abfindungserwerb der Erben hingegen nicht (s. R E 13b.1 Abs. 2 Satz 4 ErbStR).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?