Ausgewählte Literaturhinweise:
Billig, Steuerpflichtiger Erwerb des Erben bei einem Kaufrechtsvermächtnis, UVR 2002, 42; Birnbaum, Begünstigtes Betriebsvermögen und Nachlassverbindlichkeiten, ZEV 2015, 333; Bönig, Weitere Konsequenzen aus der Entscheidung des BFH zu Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto, DStR 2012, 2050; Bruschke, Die Behandlung eines Kaufrechtsvermächtnisses bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer, UVR 2006, 115; Bruschke, Vollständiger Abzug von Verbindlichkeiten trotz eines nach § 13a ErbStG begünstigen Erwerbs, SteuK 2015, 428; Christopeit, Jahressteuergesetz 2020: Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht; ErbR 2021, 391; Daragan, Auflagen als Möglichkeit zur Steuergestaltung, DStR 1999, 393; Demuth/Braun, Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG, NWB-EV 2021, 202; Demuth/Schreiber, ZEV 2012, 405; Dorn, "JStG 2020" – Änderungen im Bereich Erben und (Kapital-)Vermögen, NWB-EV, 2021, 52; Dorn/Dräger, Abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten, NWB-EV, 2021, 272; Ebeling, Entstehung der Erbschaftsteuer bei Erfüllung eines formunwirksamen Verschaffungsvermächtnisses – Bewertung des Anspruches aus einem solchen Vermächtnis, ZEV 2007, 344; v. Elsner, Nachfolgegestaltung mit Vermächtnissen, JbFfSt 2005/2006, 584; Erkis, Schenkungsteuer und vGA bei Zuwendungen an eine dem Gesellschafter nahestehende Person: Eine unendliche Geschichte? DStR 2016, 350; Everts, Berliner Testament und Rettung erbschaftsteuerlicher Freibeträge, NJW 2008, 557; Geck, Erbschaftsteuerreform: Darstellung der und Empfehlungen zu den geplanten Änderungen außerhalb der vorgelagerten Bewertung, ZEV 2008, 5; Götz, Abzug von Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, ZEV 2010, 561; Götz, Schenkungsteuerliche Risiken für Ehegatten bei Bankkonten, ZEV 2017, 77; Halaczinsky, Beerdigungs- und Grabpflegekosten, Grabdenkmal und Kosten der Nachlassregelung bei der Erbschaftsteuer, ZErb 2011, 147; Haverkamp/Binding, Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH, SteuK 2015, 18; Heeg, Alternativen zur Nacherbeneinsetzung: Ist die erbrechtliche Auflage ein geeignetes Instrument zur Erbschaft(steuer)planung?, DStR 2007, 89; Heinrich, Die teilweise übernommene oder auferlegte Erbschaftsteuer, ZEV 2002, 98; Kämper/Milatz, Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung von Einkommensteuerzahlungen im Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, ZEV 2011, 70; Loose, Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit, ZEV 2015, 397; Meincke, Abfindungsleistungen aus erbschaftsteuerlicher Sicht, ZEV 2000, 214; Meincke, Zur Abzugsfähigkeit von Pflichtteilsschulden, ZEV 2006, 199; Meyer, Die Freistellungsklausel in § 10 Abs. 2 ErbStG: Ein ungerechtfertigtes Steuerprivileg, StuW 2003, 259; Milatz/Bockhoff, Erbschaftsteuerlicher Schuldenabzug bei begünstigtem Vermögen, ZEV 2011, 410; Muscheler, Die Erfüllung einer verjährten Nachlassverbindlichkeit auf Kosten Dritter, ZEV 2020, 324; v. Oertzen/Straub, Oder-Konten in der Abwehrberatung – Steuerbare Vermögensübertragung zwischen Ehegatten?, BB 2007, 1473; Pondelik, Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen verfassungsgemäß, SteuK 2015, 285; Plewka, Die Entwicklung des Steuerrechts im zweiten Halbjahr 2015, NJW 2016, 611; Rieker, Problemfelder der Abzugsbeschränkungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Diss. Univ.Köln, 2007; Steiner, Gemeinschaftskonten im Erbschaftsteuerrecht, ErbStB 2005, 76; Viebrock/van Lück/Szrubarski, Steuerlicher Abzug von Beratungskosten im Zusammenhang mit der Selbstanzeige, DStR 2015, 391; Wachter, Neues zur Erbschaftsteuer beim Berliner Testament – oder: Konfusion um Konfusion, BB 2020, 2135; Wälzholz, Erbauseinandersetzung und Teilungsanordnung nach der Erbschaftsteuerreform, ZEV 2009, 113; Wälzholz, Die Optimierung des Schuldenabzugs und Schuldenzusammenhangs nach der Erbschaftsteuerreform, ZEV 2009, 435;Wenhardt, Vermächtnis, LSW Gruppe 10, 181.
1 Allgemeines
Rz. 1
Mit § 10 ErbStG beginnt der zweite Abschnitt des Erbschaftsteuergesetzes, dessen Überschrift "Wertermittlung" lautet. Nachdem im ersten Abschnitt des Gesetzes geklärt wurde, welche Vorgänge der Erbschaftsteuer unterliegen, geht es hier um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Steuer. § 10 ErbStG regelt das "Was" und § 12 ErbStG das "Wie" der Bewertung. Die §§ 13–13d ErbStG enthalten Steuerbefreiungsvorschriften.
Rz. 2
Durch das JStG 2020 – Gesetz vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) – wurden mit Wirkung zum 29.12.2020 § 10 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 Sätze 3 und 5 neu gefasst und in Abs. 5 die Sätze 6 bis 10 neu eingefügt. Der bisherige Satz 6 aus Abs. 5 wurde Satz 11 und zudem wurde noch Abs. 8 Satz 2 neu eingefügt.
Diese Regelungen sind für alle Erwerbe ab dem 29.12.2020 anzuwenden. Hierzu sollen insb. zu Abs. 5 neue Verwaltungsanweisungen erlassen werden, die aber noch nicht vorliegen.
Rz. 3–9
vorl...