FinMin Baden-Württemberg, Erlaß v. 24.1.2008, 3 - S 3844/20

Mit Schreiben vom 21.3.2001, IV C 7 – S 3844 – 6/01 informierte Sie das BMF über die Anzeigepflicht von Banken und anderen Geldinstituten nach § 33 ErbStG. Problematisiert wurde dabei insbesondere die Ausgangssituation, wenn eine inländische Bank für einen Erblasser Konten- und Wertpapiergeschäfte über eine rechtlich unselbstständige ausländische Niederlassung abwickelt.

Zwischenzeitlich wurde die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31.5.2006 (BStBl 2007 II S. 49) bestätigt. Ein inländischer Vermögensverwahrer oder -verwalter ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden.

Ich darf Sie in Abstimmung mit dem BMF bitten, im Lichte des ergangenen Urteils Ihre Mitglieder erneut auf die bestehende Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV für ausländische Zweigniederlassungen hinzuweisen.

 

Normenkette

ErbStG § 33 Abs. 1;

ErbStDV § 1

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?